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Gericht
25.04.2019

Bewährungsstrafe für Kirchendiebe

Angeklagte kommen wieder nicht vors Augsburger Amtsgericht

Je neun Monate Haftstrafe auf Bewährung – so lautet das Urteil gegen zwei Einbrecher, die im Juni 2018 einen Opferstock in der Kapelle in Binswangen aufgebrochen haben. So hatte die Strafe auch schon gelautet, bevor zwei Gerichtsverhandlungen abgehalten wurden. Problem: Möglicherweise ohne es mit ihren Mandanten abzusprechen, hatten die damaligen Rechtsanwälte gegen ein derart lautendes Urteil Berufung eingelegt – aus Haftungsgründen. So kam es zu einer Gerichtsverhandlung, zu der die Angeklagten nicht erschienen. Offensichtlich hatten sie sich, nachdem sie aus der Untersuchungshaft entlassen worden waren, in ihre Heimat abgesetzt. Weil unklar war, ob der Rumäne und seine Landsfrau überhaupt von dem Prozess Kunde erhalten hatten, wurde der erste Termin verschoben. Nun hatte das Gericht eine amtliche Bestätigung, dass die Ladung zu dem Verfahren an die Angeklagten übermittelt worden ist. Wie nicht anders zu erwarten, erschienen sie trotzdem nicht, um über eine möglicherweise niedrigere Strafe zu verhandeln. Immerhin konnte Richterin Susanne Scheiwiller jetzt die Strafe von neun Monaten auf Bewährung endgültig festsetzen. Auch darüber müssen die Betroffenen jetzt wieder amtlich in Kenntnis gesetzt werden. Wie berichtet, waren im Juni 2018 vier Personen beobachtet worden, wie sie die Kapelle in Binswangen betraten. Bald darauf war das Auto mit Hofer Kennzeichen wieder verschwunden. Zurück blieb ein aufgezwicktes Schloss am Opferstock – und es fehlte das Geld, geschätzte 250 Euro. Wenig später waren die Täter mit demselben Auto in Lindau auf frischer Tat ertappt worden.

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