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  3. Binswangen: Landwirt darf keine Fahrsilos bauen

Binswangen
08.02.2019

Landwirt darf keine Fahrsilos bauen

Zwei Fahrsilos (Symbolfoto) wollte ein Landwirt im Außenbereich in Binswangen bauen. Das Landratsamt lehnte die Bauvoranfrage ab. Jetzt versuchte es der Binswanger mit einer Petition im Bayerischen Landtag.

Ein Binswanger scheiterte mit seiner Bauvoranfrage beim Landratsamt. Jetzt versuchte er es mit einer Petition im Bayerischen Landtag.

Es bleibt dabei: Ein Binswanger Landwirt und Agrarhändler darf keine Fahrsilos an dem von ihm auserkorenen Standort in der Gemeinde bauen. Mit seiner Petition ist der Binswanger nun auch im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des Bayerischen Landtags gescheitert. Berichterstatter Benjamin Miskowitsch sagte auf Anfrage unserer Zeitung: „Wir haben die Petition leider einstimmig ablehnen müssen.“ Damit folgten die Landtagsabgeordneten der Ansicht des Dillinger Landratsamts, das der Bauvoranfrage ebenfalls seine Zustimmung verweigert hatte. Dagegen war der Unternehmer nach Informationen unserer Zeitung auch gerichtlich zu Felde gezogen, allerdings ohne Erfolg.

"Vorhaben fällt nicht unter die landwirtschaftliche Privilegierung"

Landtagsabgeordneter Miskowitsch erläuterte gegenüber unserer Zeitung die Gründe für die Ablehnung der Petition. Die beiden Fahrsilos, die der Landwirt am Binswanger Ortsausgang in Richtung Roggden errichten wollte, fallen seinen Worten zufolge nicht unter die landwirtschaftliche Privilegierung, die für die Genehmigung dieses Vorhabens im Außenbereich notwendig gewesen wäre. Auch die Abgeordneten seien der Meinung gewesen, dass der Binswanger die Fahrsilos für seinen landwirtschaftlichen Handel bauen wolle. „Und das ist ein Gewerbebetrieb, der nicht unter die landwirtschaftliche Privilegierung fällt“, erklärte der CSU-Politiker. Die Gemeinde Binswangen und das Dillinger Landratsamt als Genehmigungsbehörde hätten die Bauvoranfrage aus diesem Grund bereits abgelehnt. Das bestätigte die Leiterin der Bauabteilung am Dillinger Landratsamt, Regierungsdirektorin Christa Marx. „Das Vorhaben fällt nicht unter die landwirtschaftliche Privilegierung, das ist Futterhandel.“ Die Klage des Landwirts gegen den ablehnenden Bescheid habe das Verwaltungsgericht Augsburg abgewiesen.

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