Brandstifter muss ins Gefängnis
Landkreis/Ulm (gert) - Wegen zweifachen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung in drei Fällen hat das Ulmer Schwurgericht unter Vorsitz von Gerd Gugenhan einen 32-jährigen Gelegenheitsarbeiter zu insgesamt 13 Jahren und drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Bei der Brandlegung in Langenau am 10. April hat er den Tod zweier Menschen billigend in Kauf genommen. Allein für dieses Verbrechen erhielt der Angeschuldigte acht Jahre Haft.
Der psychiatrische Sachverständige Dr. Heiner Missenhardt, Bad Schussenried, hatte den Mann für voll schuldfähig erklärt und keine krankhafte Neigung zur Pyromanie feststellen können. Vielmehr habe er in den vergangenen zwei Jahren mehrere Brände aus Rache gelegt und "um seine zwischenmenschlichen Beziehungen zu regulieren". Kein Affektstau, sondern eine allgemeine Unzufriedenheit sei jeweils der auslösende Faktor gewesen. Die Tatsache, dass der 32-Jährige als Kind von einem Nachbarn sexuell missbraucht worden ist, habe zu keiner Persönlichkeitsstörung geführt. Auch liege keine hirnorganische Erkrankung vor.
Aus Verärgerung auf dem Dachboden gezündelt
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.