Das „Haus der kleinen Füße“ wird zu klein
Mehr Kinder als vor sechs Jahren erwartet besuchen heute den Kindergarten in Villenbach. Die Gemeinderäte beschäftigte diesbezüglich mal wieder das liebe Geld.
Ab September besuchen 46 Mädchen und Buben den Kindergarten in Villenbach – mit Sondergenehmigung des Landratsamts. Denn eigentlich wurde das im September 2013 eröffnete „Haus der kleinen Füße“, wie die Villenbacher Einrichtung liebevoll genannt wird, nur für 40 Kinder gebaut. Um keine der angemeldeten jungen Villenbacher abweisen zu müssen, haben sich die Gemeindevertreter, der Arbeiter-Samariter-Bund als Träger und die Mitarbeiter Gedanken gemacht, wie der vorhandene Platz sinnvoll genutzt werden könne. So wird unter anderem ein Raum, in dem bisher Stühle gelagert werden, hinzugenommen. Außerdem wird ein Fußweg entlang des Kindergartens zeitweise gesperrt, um den Kindern dort Bobbycarfahren zu ermöglichen. Der Turnraum im Keller wird künftig zum Turnen hergenommen. Bisher nutzten ihn Jugendliche der Feuerwehr, die sich inzwischen im neuen Feuerwehrhaus treffen können. So fällt der Weg zur Sporthalle weg und die Zeit kann für die Turnstunden selbst verwendet werden.
Das "Haus der kleinen Füße" ist für 40 Kinder ausgelegt
Dass die Mitarbeiter gut mit der neuen Situation zurechtkommen werden, daran ließ ASB-Geschäftsführer Joachim Keil in der Ratssitzung am Montag keinen Zweifel: „Wir lösen Probleme bedarfsorientiert während des Betriebs.“ Doch er stellte klar: „Mit der jetzigen Erweiterung sind wir am Limit.“ Das bedeutet, wie Zweiter Bürgermeister Reinhard Langenmair erklärte, dass eine Erweiterung unumgänglich ist, wenn künftig ohne Ausnahmegenehmigung 50 Kindern, also zwei Gruppen mit jeweils 25 Kinder, ausreichend Platz haben sollen. Sowohl zum Spielen und für kreative Einzelarbeit oder bei Förderbedarf. Mit einer Gegenstimme beschließt das Gremium, einen Planer zu beauftragen, der abklärt, welche Möglichkeiten zur Erweiterung es gibt. Michael Stegmiller würde lieber im Vorfeld abklären, ob die Gemeinde ein geeignetes Grundstück bekommt. Denn das Gebäude aufzustocken, sei aufgrund der Bauweise nicht möglich.
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