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23.10.2017

Das Ortsbild geht in Laugna vor

Auch ein Grabstein beschäftigt den Gemeinderat

Ist ein Grabmal größer als in der Friedhofssatzung zugesichert, muss es von der Gemeinde genehmigt werden. Am besten, bevor es im Friedhof steht. So landeten die Skizzen eines beauftragten Steinmetzes mit dem Antrag auf Genehmigung auf der Tagesordnung des Gemeinderats Laugna. Denn der Grabstein an einem Einzelgrab im neuen Laugnaer Friedhof wird 1,37 mal 0,85 Meter groß sein, die Ansichtsfläche beträgt 0,74 Quadratmeter. Normalerweise dürfen Grabsteine bei Einzelgrabstätten nicht höher als 1,30 Meter und größer als 0,65 Quadratmeter sein. Außerdem soll die Grabgröße auf zweimal einen Meter abgeändert werden, in der Regel sind 2,30 mal 0,90 Meter vorgesehen. Nach Ansicht des eingereichten Antrags hatten die Räte aber keine Einwände und stimmten alle zu.

Abgelehnt wurde der Antrag auf Neubau einer Gerätehalle. Die bestehende Halle im Mühlwinkel in Asbach sollte in diesem Zuge abgerissen werden. Der Gemeinderat möchte nicht, dass das Ortsbild beeinträchtigt wird. Das wäre der Fall, weil laut dem eingereichten Plan aufgrund der Hanglage 90 Prozent des Geländes abgetragen würden. Auch die bestehende Bepflanzung entlang der Südgrenze müsste weichen. Außerdem konnten die Räte nicht entnehmen, wie der Hang gesichert werden soll. Mit dem Bau der Halle sind sie grundsätzlich einverstanden. Wenn beim Bau weniger Gelände abgegraben wird, „homogen, ohne starke Geländeveränderung oder Böschung“, wie Bürgermeister Johann Gebele betonte, kann der Plan dem Gemeinderat erneut vorgelegt werden. Außerdem sollte eine Bepflanzung südlich der Halle und ein Konzept zur Hangsicherung dargestellt werden. Eventuell könnte eine „Abtreppung“ entsprechend bepflanzt werden.

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