Förderverein Schillinghaus investiert in eine Kühlung
Die Binswanger Gemeinschaft ist schuldenfrei. Die nächste große Investition steht jetzt bevor. Warum diese so wichtig ist und welche Ergebnisse die Neuwahlen erbrachten
Gute Nachrichten hatte Vorsitzender Alexander Gumpp bei der Mitgliederversammlung des Fördervereins Schillinghaus Binswangen parat: „Seit dem 12. Januar 2020 sind wir schuldenfrei.“ Seit 2013 hat der Zusammenschluss der Nutzervereine 40000 Euro zurückbezahlt. Außerdem wurden weitere 30000 Euro in die Ausstattung des Gebäudes und in die Außenanlagen investiert.
Zum Erfolgsgeheimnis gehört für Alexander Gumpp, dass außer den Kosten für die Gebäudereinigung sämtliche Arbeiten ehrenamtlich erfolgen: unter anderem der Gastronomiebereich, die Arbeitsdienste zum Unterhalt des Gebäudes und die Pflege der Außenanlagen. Die erfolgreichen regelmäßigen Veranstaltungen bringen ebenso Geld in die Kasse, Helmut Storrs Bücherlesungen und der Christbaumverkauf beispielsweise, wie die Nutzung als Tagungszentrum, ein- bis zweimal jährlich. Hier staunen die Teilnehmer laut Gumpp immer wieder, was solch eine kleine Gemeinde zu leisten imstande ist. Er betonte: „Das Schillinghaus ist ein ganz hervorragender Botschafter für Binswangen.“ Sponsoren und Gönner, die immer wieder ein offenes Ohr für den Förderverein haben, sind ein weiterer Baustein für den Erfolg. „Jetzt wirtschaften wir solide weiter und beginnen Rücklagen zu bilden, damit wir bei irgendwann kommenden Reparaturen die Gemeinde unterstützen können“, so Gumpp. Außerdem stehen die nächsten Investitionen an. Da bei den Musikproben die Fenster geschlossen bleiben müssen, ist für die Sommermonate eine aktive Kühlung notwendig. Das Investitionsvolumen wird laut Gumpp rund 30000 Euro betragen, der Fördervereinsvorstand hat ein Finanzierungskonzept erstellt. Nun steht das Einverständnis der Nutzervereine an - das sind der Friedens- und Heimatverein, der Musikverein, der Gesangverein und Saitenwind. Daraufhin wird die Maßnahme dem Gemeinderat vorgestellt, nachdem die Gemeinde Eigentümer des Gebäudes ist.
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