Für ein Bauvorhaben gibt’s Vorgaben
Warum Villenbacher Gemeinderäte einen Antrag ablehnten
Drei Bauvorhaben standen im Mittelpunkt der öffentlichen Ratssitzung in Villenbach am Montagabend. Wenn der Antragsteller der Bauvoranfrage das gewünschte Einfamilienwohnhaus mit Garagen in der Lerchenbergstraße in Rischgau bauen will, kommen zusätzliche Kosten auf ihn zu. Die Gemeinde hat zwar zugestimmt, allerdings muss die Bebauung erst mittels Bauleitplanung geregelt werden, erklärt Bürgermeister Werner Filbrich im Gespräch mit unserer Zeitung. Grund dafür ist, dass das vorgesehene Baugrundstück im Außenbereich liegt und im bestehenden Flächennutzungsplan als Dorfgebiet, Ortsrandeingrünung und Fläche für die Landwirtschaft eingetragen ist. Wenn die öffentlichen Belange durch die Bebauung nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist, kann das Vorhaben umgesetzt werden. Das soll der dafür notwendige Bebauungsplan aufzeigen.
Eine weitere Voranfrage wurde laut Bürgermeister Filbrich abgelehnt, weil die zustimmenden Unterschriften der Nachbarn nicht vorgelegt wurden. Dabei geht es um ein zusätzliches Blockheizkraftwerk, das in der Villenbacher Straße in Wengen in einem Container untergebracht werden soll.
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