Gassifahrt mit dem Hund endete vor Gericht
Für einen 42-Jährigen ging es um die Frage, ob er dafür ins Gefängnis muss, oder noch einmal mit Bewährung davonkommt
Wer mit dem Auto auf einem Feldweg unterwegs ist und seinen Hund nebenherlaufen lässt, der begeht rechtlich gesehen eine Ordnungswidrigkeit. Wird er von der Polizei dabei erwischt, droht ein Bußgeld. Etwas härter traf es wegen einer solchen Gassifahrt nun einen 42-Jährigen aus dem Landkreis Dillingen. Bei ihm war die Frage: Muss er ins Gefängnis oder nicht?
Denn er saß nicht nur am Steuer und ließ den Vierbeiner nebenhertraben. Er hatte auch keinen Führerschein, war mit 1,57 Promille erheblich alkoholisiert und stand unter offener Bewährung. Und damit nicht genug: Bei seiner Fahrt auf dem für die Öffentlichkeit gesperrten Feldweg touchierte er auch das Auto eines Jägers, der ihm entgegenkam. Dabei entstand ein Sachschaden von 880 Euro. Der Geschädigte rief die Polizei. Doch in der Zwischenzeit tauschten der 42-Jährige und seine 20-jährige Lebensgefährtin die Plätze. Als der Polizeibeamte dann am Unfallort eintraf, behauptete die junge Frau sofort, dass sie gefahren sei. Dass sie gleich alles zugab und die Schuld auf sich nahm, das sagte der Polizeibeamte vor dem Jugendgericht unter Vorsitz von Beate Bernard, sei ihm schon seltsam vorgekommen. Denn oft stritten Unfallverursacher erst einmal alles ab.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.