
Wenn Jugendliche den Richter ersetzen


Seit 2013 gibt es im Kreis das Schüler-Gremium „Reset“. Hier bestimmen Gleichaltrige, welche Strafe minderjährige Ersttäter bekommen, die ohne Schein fahren oder gestohlen haben
Die junge Frau hat Kosmetika gestohlen. Und sie wurde erwischt. Es ist das erste Mal, dass sie straffällig geworden ist. Es war keine schwere Straftat. Und so ist es keine Jugendrichterin in einer schwarzen Robe, die im Sitzungssaal des Gerichts darüber entscheidet, welche Strafe es dafür gibt. Stattdessen sitzt sie im Turm des Jugendamtes der 15-jährigen Lisa Kaltenegger und dem 18-jährigen Mathias Haber gegenüber. Etwa 20 Minuten, erzählen die, hat das Gespräch mit der jungen Frau gedauert. Danach haben sich die beiden Mitglieder des Schülergremiums „Reset“ kurz beraten und beschlossen, was die Aufgabe sein soll, die sie zu erfüllen hat. Sie muss jetzt einen Aufsatz schreiben. Mindestens fünf Seiten zum Thema: „Wie würdest du reagieren, wenn jemand an deinen Arbeitsplatz etwas stehlen würde?“
Ist die Aufgabe erledigt, dann gibt das Christian Bühler, der beim Jugendamt für das Schülergremium zuständig ist, an die Staatsanwaltschaft weiter. Die entscheidet auch, welche Fälle vor dem Schülergremium verhandelt werden können. Einen entsprechenden Vermerk, was sich eignen könnte, gibt es zuvor schon von Seiten der Polizei in den Akten. Hat das Gremium getagt und wurde die gestellte Aufgabe erledigt, ist die Sache rechtlich gegessen. Eine Chance, die sich kaum einer von ihnen entgehen lässt. Nur ein paar wenige waren es bisher, die die Aufgabe nicht erfüllt haben. In vielen Fällen ist es ein Aufsatz, den die jungen Straftäter schreiben müssen. Manchmal müssen sie aber auch eine Collage über ihre Zukunftsperspektiven machen oder eine Bewerbung schreiben.
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