Keine Wahlwerbung am Bauzaun
In Binswangen nur auf ausgewiesenen Flächen
Wahlwerbung darf in Binswangen nur auf den ausgewiesenen Flächen angebracht werden. Wer dagegen verstößt, soll das Beseitigen und eine Strafe zahlen müssen.
Bürgermeister Winkler brachte in der Sitzung des Gemeinderats am Dienstagabend einen Antrag vor, in dem angefragt wird, ob ein Bauzaun mit einer Großflächenplakatierung aufgestellt werden darf. Zweiter Bürgermeister Walter Stallauer zitierte aus der bestehenden Verordnung aus dem Jahr 2007, die lediglich zwei Standorte mit von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Flächen zulässt. Bisher gab es nur eine, über den Standort für eine zweite könnte nachgedacht werden. Jedenfalls beschloss der Rat, keine Großraumplakatierung zuzulassen.
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