Gericht macht Weg für Schweinemastbetrieb frei
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat entschieden, dass in zwischen Kühlenthal und Fertingen eine Schweinemast betrieben werden darf.
Kühlenthal/München Abgelehnt, genehmigt, abgelehnt, genehmigt – es ging lange hin und her, bis Landwirt Martin Kastner vom „Haldenhof“ (Gemeinde Kühlenthal) nun weiß, wie er dran ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat nun entschieden, dass er in einem neu errichteten Stall auf der Hochfläche zwischen Kühlenthal und Fertingen eine Schweinemast betreiben darf.
Wie Martin Kastner die Entscheidung der Münchner Behörde zu seinen Gunsten bewertet, das wollte er nicht verraten. „Kein Kommentar“, lautete seine Antwort auf die Frage, was er zur neuen Situation zu sagen habe? Wesentlich gesprächiger zeigte sich Kühlenthals Bürgermeister Erich Stohl. Er betonte: „Wir akzeptieren die Entscheidung aus München und legen den Fall nun zu den Akten.“ Zumal es in dem Urteil heißt, dass eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zugelassen wird. Um ein weiteres Gerichtsverfahren in letzter Instanz zu erreichen, müssten die Gemeinde Kühlenthal oder Dominikus Foag, der als Nachbar des Haldenhofs selbst zwischen 1000 und 1200 Ferkel im Stall stehen hat und befürchtet, dass Viren vom Nachbarn seinen Tierbestand gefährden könnten, eine Nichtzulassungsbeschwerde anstrengen. Die Aussichten auf Erfolg schätzt Rechtsanwältin Irina Lindenberg-Lange, welche die Gemeinde Kühlenthal vertritt, als nicht sehr aussichtsreich ein.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.