Lauter tierische Vorschriften
Nachgefragt bei Andreas Foldenauer, Jurist am Landratsamt Dillingen. Was der Fuchs darf, ist Schweinen noch lange nicht erlaubt
WertingenSie haben den Schweinebesitzern Josef Liebert und Reinhard Frank mitgeteilt, dass ihre Mini-schweine nun gemeldet werden und Ohrmarken tragen müssen. Warum das? Würde es nicht ausreichen, die Tiere zu melden?
Andreas Foldenauer: Nach der Viehverkehrsverordnung ist eine beabsichtigte Haltung von Schweinen zur Vermeidung von Tierseuchen (Schweinepest) anzeigepflichtig. Schweine sind darüber hinaus mit einer runden Ohrenmarke zu kennzeichnen, welche eine rasche und eindeutige Zuordnung des Tieres im Seuchenfall gewährleistet. Bei der Kennzeichnung erfährt das Tier dabei nahezu keinen Schmerz und muss nach Maßgabe des Tierschutzgesetzes somit auch nicht betäubt werden. Vergleichbar dem Stechen von Ohrringlöchern beim Menschen, handelt sich einen nur ganz kurzen, schnell abklingenden Schmerz.
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