Scheckkarte für Pflanzenschutz
Bis zum Dienstag, 26. Mai, müssen die neuen Pflanzenschutzsachkunde-Nachweise beantragt werden. In Zukunft gibt es eine spezielle Scheckkarte. Das teilt das Amt für Landwirtschaft mit.
l Wer braucht den Sachkundennachweis? Die bundesweit einheitliche Karte braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere berät. Das sind insbesondere Land- und Forstwirte. Aber auch Gärtner, Floristen, Drogisten und Lagerhausmitarbeiter brauchen diesen Nachweis.
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