Bald besserer Empfang in Riedsend und Wengen?
Plus Die Versorgung der Umgebung mit 5G-Netz soll verbessert werden, dafür wird der Funkmast am Grünsammelplatz umgerüstet. Am Kreuzacker in Villenbach sollen Häuser aufgestockt werden dürfen.
Einen Schritt weiter sind die Ratsmitglieder der Gemeinde Villenbach seit ihrer Sitzung am Montagabend mit dem Bebauungsplan „Beim Bürgerhaus“ in Rischgau. Das Bürgerhaus darf in seiner Nutzung nicht eingeschränkt werden, deshalb kann es vor allem durch hin- und wegfahrende Fahrzeuge auch nachts zu höheren Lärmpegeln kommen, als bei Wohngebieten zulässig ist. Ein solches ist im bestehenden Flächennutzungsplan vorgesehen. „Oder will einer die Lärmschutzwand?“, stellte Bürgermeister Werner Filbrich kurz vor der Abstimmung die fast schon rhetorische Frage. Deshalb soll das Gelände als Dorfgebiet ausgewiesen werden, wo man auch mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in der Nähe rechnen muss und nachts mit einem Spitzenpegel von 45 Dezibel. So muss auch am Parkplatz des Bürgerhauses nichts verändert werden. Die Straße soll fünf Meter breit werden, zusätzlich jeweils 50 Zentimeter Bankett am Rand. Ein Wendehammer soll ermöglichen, dass dreiachsige Müllautos und Lkw umdrehen und wieder ausfahren können. Insgesamt zehn Grundstücke mit einer Größe zwischen 572 und 825 Quadratmetern sind in der Hanglage eingeplant. Nachdem der Gemeinderat dem derzeitigen Planungsstand zugestimmt hat, werden die notwendigen Gutachten beauftragt und in der nächsten Sitzung festgelegt, welche Häuser zugelassen werden sollen. Im weiteren Verfahren muss der Flächennutzungsplan geändert, ein Umweltbericht erstellt und Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden.
In Villenbach soll einiges gebaut werden
Die zweite Änderung steht beim Bebauungsplan „Am Kreuzacker“ an. Hier musste eine Bauvoranfrage abgelehnt werden, weil sie den bisherigen Vorgaben nicht entsprach. Die Gemeinde möchte aber auch den anderen Hausbesitzern in diesem Gebiet ermöglichen, ihre Häuser aufzustocken, und die Baugrenzen sollen von bisher fünf auf drei Meter verringert werden. Hier ist das beschleunigte Verfahren möglich, die Unterlagen werden nun für die Auslegung vorbereitet, der Beschluss erfolgte einstimmig.
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