Die verengte Straße in Villenbach – ist sie legal?
Plus In der Causa Funkturm meldet sich nun auch das Vermessungsamt zu Wort. Es geht um den Postweg, der zum Teil den Anwohnern gehört und der verengt worden ist. So etwas sollte es aus Behördensicht überhaupt nicht geben.
Rund um den Fall des Villenbacher Funkturms im Postweg, gegen den Anwohner aus Sorge um dessen Standsicherheit vorgehen (wir berichteten), hat sich nun das Vermessungsamt zu Wort gemeldet. Denn in der Causa Turm gibt es eine kuriose Randnotiz. Den Anwohnern gehört ein Stück der öffentlichen Straße, welche von ihnen eigenmächtig gesperrt wurde. So hat der – in ihren Augen illegale – Funkturm keine ordnungsgemäße Zufahrtsstraße mehr.
2002 wurde laut Auskunft der Verwaltungsgemeinschaft der Postweg zur Straße ausgebaut. Das Vermessungsamt weist nun darauf hin, dass es sich bei dem Umstand, dass Privatleuten hier ein Stück öffentlicher Straße gehört, nicht um einen alten „Vermessungsfehler“ handelt, wie im Artikel unserer Zeitung gestanden hatte. Es sei vielmehr überhaupt nicht zu einer Vermessung gekommen. Thomas Wagner ist Chef des Amts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Dillingen. Zu dem Sachverhalt sagt er: „Bei diesem Ausbau wurde nicht auf die alten bestehenden Grundstücksgrenzen geachtet, sondern auf die Zweckmäßigkeit des Ausbaus. Die Bewohner haben dies anscheinend klaglos hingenommen.“
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