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09.07.2007

Wenn Jugendliche sich selbst oder andere gefährden

Können Jugendliche auch gegen ihren Willen auf Wunsch ihrer Eltern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden? Was tun, wenn eine Schülerin Selbstmordgedanken äußert, ihre Eltern diese aber nicht ernst genug zu nehmen scheinen? Wie werden Schutzmaßnahmen auch gegen den Willen der Betroffenen durchgesetzt und was sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür?

Fragen wie diese standen im Mittelpunkt einer Veranstaltung zum Thema Unterbringung von Kindern und Jugendlichen bei Selbst- und Fremdgefährdung, die die St. Gregor-Jugendhilfe veranstaltete. Alle professionellen Kräfte im Landkreis Dillingen an einen Tisch zu bringen und für Krisensituationen besser zu vernetzen, war das Ziel von Beate Sigl, Fachbereichsleiterin bei der St. Gregor-Jugendhilfe, als sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendsozialarbeit an Schulen, Erziehungsberatung und den ambulanten Diensten in Familien zu einer Fortbildungsveranstaltung einlud.

Die Referentinnen und Referenten waren hochkarätig, und das Thema fand großes Interesse, sodass Uta Maria-Kastner, Medizinaloberrätin am Landratsamt Dillingen, Dr. Jenny Junghanns, Ärztin für Jugendpsychiatrie am Josephinum Augsburg, Robert Göppel, Polizeioberkommissar der Polizeidirektion Dillingen, Robert Beyer, Richter am Amtsgericht Dillingen und Reinhold Metz vom Amt für Jugend und Familie vor rund 40 Fachleuten sprachen.

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