Wertinger Umweltschutzreferentin will Wert alter Bäume aufzeigen
Plus Große Bäume werden auch in Wertingen per Verordnung geschützt. Bei so manchem Gartenbesitzer stehen sie offensichtlich nicht hoch im Kurs.
Seit 2011 gilt in Wertingen die Baumschutzverordnung. Laut dieser dürfen Bäume, deren Stamm mit einem Umfang von mehr als 80 Zentimeter gewachsen ist, weder gefällt, zerstört oder auf andere Weise verändert werden. Das gilt auch für mehrstämmige Bäume, bei denen einer davon mehr als 50 Zentimeter Durchmesser misst.
"Momentan wollen die Leute eher gar keinen Baum im Garten"
Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafzahlungen bis zu 50.000 Euro rechnen. Laut der Verordnung tragen die Bäume zur innerörtlichen Begrünung, der Erhaltung der Lebensgrundlage vieler wild lebender Tiere und zum Klimaschutz bei. Doch der Trend in Privatgärten geht in eine andere Richtung.
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