Wichtig ist, irgendetwas zu tun
Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Zwei Männer sind vor einigen Monaten zu einem Unfall bei Marzelstetten gekommen. Wie sie helfen konnten.
Es ist ein Wochentag wie viele andere. Die beiden Kumpels Johannes Dehler und Michael Bschorr fahren gemeinsam zur Fachoberschule nach Neusäß. Ihr Weg führt sie von Sontheim über Marzelstetten nach Bocksberg. Vor ihnen fahren mehrere Autos. Die Straße ist teilweise glatt an diesem Morgen. Der 23-jährige Michael Bschorr konzentriert sich voll auf das Fahren und das Gespräch mit seinem Schulkameraden. Und er wäre vermutlich weitergefahren, hätte Johannes Dehler neben ihm seinen Blick nicht über die Felder am Straßenrand schweifen lassen und dort ein Mädchen samt auf dem Kopf liegenden Auto entdeckt. Ohne nachzudenken halten die beiden jungen Männer sofort an und laufen dem total aufgelösten Mädchen entgegen. „Wir haben sie erst einmal zu uns ins Auto gesetzt und beruhigt, gleichzeitig natürlich den Notarzt gerufen“, erzählt der 25-jährige Johannes Dehler auf Anfrage unserer Zeitung.
Damit haben die beiden Männer getan, was in solch einem Fall zu tun ist. Denn nach Paragraph 323c des Strafgesetzbuches ist jeder Mensch bei Unglücks- und Notfällen zur Hilfeleistung verpflichtet. „Wenn jemand vorbeifährt, ist das schade und traurig“, sagt Wertingens Polizei-Chefin Martina Guß. Und nicht nur das. Wem unterlassene Hilfeleistung nachgewiesen werden kann, droht eine Freiheits- oder Geldstrafe.
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