Landwirt musste Mais unterackern
Gentechnische Veränderung festgestellt. Fall vor Gericht
Zusamaltheim Vor dem Verwaltungsgericht Augsburg wurde gestern die Klage eines Landwirts aus Zusamaltheim abgewiesen, der sich gegen eine Anordnung der Regierung von Oberbayern zur Vernichtung von Maispflanzen und Saatgut gewandt hatte. Der Landwirt hatte im vergangenen Jahr 36 Hektar Mais einer gentechnisch veränderten Sorte angebaut. Im Saatgut war laut einer beim Hersteller entnommenen Probe die gentechnisch veränderte Linie NK 603 nachgewiesen worden. Es ist deshalb in der Europäischen Union nicht zum Anbau zugelassen. Maispflanzen mit dieser Komponente sind resistent gegen Pflanzenschutzmittel. Der Landwirt musste auf Anordnung der Regierung von Oberbayern, seine kompletten 36 Hektar Mais wieder umackern – ein Verlust, den er nicht hinnehmen will.
Denn nach seiner Meinung war die Anordnung nicht gerechtfertigt, da das Saatgut bereits im Handel war und er es schon aufs Feld ausgebracht hatte. „Das Untersuchungsergebnis wurde verspätet herausgegeben“, wirft der Landwirt dem zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz in Niedersachsen – das Saatgut kommt aus Norddeutschland – vor. „Wir haben das Saatgut ganz normal letztes Jahr im März im Landhandel gekauft, am 25. April wurde erst das Untersuchungsergebnis bekannt,“ beschwert sich der Zusamaltheimer Ackerbauer, „da wurde geschlampt“. 100 Pflanzen pro Hektar waren von der Genmanipulation betroffen – bis zum 23. Juni mussten alle wieder eingeackert werden. „Es ist die Frage, ob dies rechtmäßig war“, so der Betroffene.
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