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Buttenwiesen/Tapfheim: BN zu Schnakenbrücke: „Fledermäuse sind nur vorgeschoben“

Buttenwiesen/Tapfheim

BN zu Schnakenbrücke: „Fledermäuse sind nur vorgeschoben“

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    Die Ortsverbindungsstraße Pfaffenhofen-Tapfheim soll erneuert werden. Doch die Planungen stocken. Nun soll ein Planfeststellungsverfahren her.
    Die Ortsverbindungsstraße Pfaffenhofen-Tapfheim soll erneuert werden. Doch die Planungen stocken. Nun soll ein Planfeststellungsverfahren her. Foto: Birgit Hassan (Archiv)

    Zur abgebrochenen Planung um die Sanierung der Brücke nahe der Bäldleschwaige hat der Bund Naturschutz (BN) aus dem Kreis Dillingen eine Pressemitteilung veröffentlicht. Die Bürgermeister der Gemeinden Buttenwiesen und Tapfheim sehen den Bund Naturschutz als Ursache für die gestoppten Planungen. Denn ein Naturschutzgutachten hätte herausgestellt, dass zum Schutz der Fledermäuse eine bestimmte Brückenhöhe nötig sei. Nun wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Das wiederum dauert. Der Bund Naturschutz im Kreis Dillingen erklärt, dass die Belange der Fledermäuse ein Planfeststellungsverfahren für die geplante Gemeindeverbindungsstraße zwischen Pfaffenhofen und Donaumünster nicht erforderlich machen. Mit den Fledermäusen versuche man vielmehr, den wahren Grund zu verschleiern.

    „Da haben sie ja lange gebraucht, um zu akzeptieren, dass der Bund Naturschutz recht hat“, erklärt BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert in der Pressemitteilung. Denn bereits vor elf Jahren habe der BN in seiner Stellungnahme zum geplanten Neubau dieser Ortsverbindungsstraße darauf hingewiesen, dass aufgrund des Artenschutzrechtes an der Schnakenbrücke über den Stockertgraben Kollisionsschutzwände für die Fledermäuse erforderlich seien.

    BN verweist darauf, dass Gemeinden Tapfheim und Buttenwiesen bereits an Grunderwerb gescheitert sind

    „An dieser Notwendigkeit ändert aber ein Planfeststellungsverfahren nichts“, so Leippert weiter. Denn das Artenschutzrecht hat auch bei einem Planfeststellungsverfahren seine Gültigkeit. Ein Planfeststellungsverfahren für ein Straßenbauvorhaben sei für die Belange des Naturschutzes sogar von Vorteil. Denn hierdurch verbessere sich die rechtliche Stellung des Bund Naturschutz als Anwalt der Natur erheblich, so dass er seinen Forderungen auch mehr Nachdruck verleihen kann. „Bei allen Planfeststellungsverfahren im Landkreis konnte der Bund Naturschutz deutliche Verbesserungen für den Natur- und Artenschutz erzwingen, die allerdings dann für das Straßenbauvorhaben teuer waren“, erklärt Leippert.

    Allerdings glaubt der BN nicht, dass das Planfeststellungsverfahren zum Wohle der Fledermäuse eingeleitet werden soll. Leippert verweist darauf, dass den Gemeinden Buttenwiesen und Tapfheim der Erwerb aller für das Straßenbauvorhaben erforderlichen Grundstücke nicht gelungen ist. Ebenso sei der Versuch gescheitert, sich die noch fehlenden Grundstücke über das Flurbereinigungsverfahren anzueignen. „Nun soll es wohl ein Planfeststellungsverfahren richten. Denn nur für ein planfestgestelltes Straßenbauvorhaben kann man unwillige Grundstücksbesitzer enteignen“, so Leippert. (AZ)

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