Vor gut zwei Monaten entschied der Dillinger Kreistag, im Zuge der Insolvenz der Kreiskliniken ein neues Medizinkonzept zu verfolgen. Das beinhaltet größere Einschnitte, vor allem für das Wertinger Haus. Kurz nach dieser Entscheidung kündigte das Ehepaar Herrmann und Charlotte Buhl aus Buttenwiesen an, eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Kreisräte anzustrengen, die für das Konzept gestimmt hatten. Die Buhls argumentierten unter anderem mit der Verschwendung von Steuergeldern und plädierten dafür, in Wertingen weiterhin mehr Leistungen anzubieten, da dort eine bessere Bausubstanz vorliege und die Orthopädie gut angenommen werde. Die Regierung von Schwaben hat das Anliegen der Buhls nun geprüft und kommt zum Ergebnis, dass kein Rechtsverstoß vorliegt.
Laut einer vom Landratsamt verschickten Pressemitteilung führt die Regierung von Schwaben als Aufsichtsbehörde des Landratsamtes und des Kreistages aus: „Vielerorts deutschlandweit haben bestehende Kliniken mit enormen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Herausforderungen bestehen außerdem durch die neue Krankenhausreform des Bundes. Es ist daher grundsätzlich notwendig und begrüßenswert, wenn Krankenhausträger auf veränderte rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten reagieren, sich zu neuen Strategien und Ausrichtungen Gedanken machen und bezüglich der zukünftigen medizinischen Versorgung tragfähige Lösungskonzepte erarbeiten.“ Dabei seien sinnvollerweise nicht nur augenblickliche Investitionsmaßnahmen, sondern auch laufende Betriebskosten und der längerfristige Mitteleinsatz in den Blick zu nehmen. Eine zukunftsorientierte Krankenhauspolitik solle veränderte Rahmenbedingungen und finanzielle Herausforderungen auch in der Zukunft berücksichtigen, selbst wenn dies zunächst unangenehme Maßnahmen erfordere.
Aufsichtsbeschwerde abgelehnt: Dillinger Landrat begrüßt die Entscheidung
Die Regierung von Schwaben habe in ihre Entscheidung und Beurteilung vor allem auch einfließen lassen, dass der Kreistag sich in seiner Sitzung am 14. März mit dem Zukunftskonzept zur langfristigen Sicherung der Krankenhausversorgung befasst habe und zwar sowohl mit der Notfallversorgung im Landkreis Dillingen, als auch mit der medizinischen Zielstruktur der Kreisklinken. Und das auch unter Berücksichtigung der Vorgaben der Krankenhausreform sowie mit den Perspektiven einer überregionalen Medizinstrategie in einem Versorgungsverbund Nordschwaben, so das Landratsamt in seiner Pressemitteilung.
Landrat Markus Müller begrüße die Entscheidung der Bezirksregierung, zumal auch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zuletzt das vom Kreistag beschlossene Konzept als „richtig“ bewertet habe. Zudem schreibe es der für den Standort Wertingen vorgesehenen Etablierung der Altersmedizin mit Akutgeriatrie mit Blick auf den demografischen Wandel eine zunehmende Bedeutung zu.
Laut Pressemitteilung habe der Kreistag eine Entscheidung nach einer „umfassenden Abwägung aller Belange“ getroffen. Als Indiz dafür wertete die Regierung, neben dem dem Austausch mit dem Staatsministerium, auch die Unterstützung externer Gutachter. Aus diesen Gründen sehe die Regierung „keinen Rechtsverstoß, der ein aufsichtliches Einschreiten rechtfertigen würde“. (chbru/AZ)
Das Sprichwort sagt: "Ein Hund beißt keinen anderen" oder auch "Eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus". Mehr muss dazu wohl nicht geschrieben werden.
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