Vom respektvollen Umgang miteinander
Keine Reglementierungen beim „Vorschießen“. Verdienstvolle Mitarbeiter wurden geehrt
Wer bei der Versammlung des Sportschützengaus Wertingen erwartete, dass der Gauvorstand klare Regelungen zum sogenannten „Vorschießen“ (wir berichteten) bekannt gibt, staunte. Für Gauschützenmeister Hubert Gerblinger (Geratshofen) und sein Team steht fest, dass die betreffenden Vereine im Gaurundenwettkampf selbst absprechen müssen, was für sie in Ordnung ist und was nicht. Gegenüber den Vertretern der Schützenvereine stellte Gerblinger im Wörleschwanger Schützenheim klar: „Wird das Schießergebnis am Ende unterschrieben, ist jede Diskussion abgeschlossen.“
Zum respektvollen Umgang miteinander gehört für Gerblinger, dass die Verantwortlichen, wenn nötig, im Vorfeld eine sinnvolle Regelung treffen. Damit das jederzeit möglich ist, sollten die Kontaktdaten auf der Homepage www.sportschützengau-wertingen.de richtig hinterlegt sein. Zum Vorschießen zählt grundsätzlich jeder Schuss vor dem offiziell miteinander vereinbarten Beginn des Schießens. Ist der Gegner zum vereinbarten Zeitpunkt noch nicht anwesend, darf regulär begonnen werden. Genauere Regelungen will der Gauvorstand nicht treffen, weil es so viele verschiedene Möglichkeiten gibt. Der Gauschützenmeister meinte: „Man kann sich auch überorganisieren.“
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