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1. August 2015
01.08.2015

Neue Gesetze: Was sich ab 1. August in Deutschland ändert

Unterhalt, Bahncard, Mietpreisbremse: Ab 1. August 2015 ändert sich für Verbraucher wieder einiges in Deutschland. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Foto: Christian Müller, Fotolia

Ab 1. August 2015 ändert sich für Verbraucher wieder einiges in Deutschland. Von Bahncard über Unterhalt bis Mietpreisbremse: Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Was ändert sich ab 1. August 2015 in Deutschland? Nicht nur Mieter, Bahnkunden, Auszubildende und Unterhaltspflichtige müssen sich von heute an auf Neuerungen einstellen. Hier der Überblick:

Mietpreisbremse auch in Bayern

Nach Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen führt am 1. August auch Bayern die Mietpreisbremse ein. 144 Städte und Gemeinden im Freistaat sollen die Regelung bekommen. Die seit Anfang Juni mögliche Regelung bei Wiedervermietungen gilt nach Angaben des Deutschen Mieterbundes dann bereits für ein Fünftel aller Mietwohnungen in Deutschland. "Von insgesamt 21,2 Millionen Mietwohnungen bundesweit sind dann schätzungsweise rund 4,3  Millionen betroffen", sagte der Geschäftsführer des Mieterbundes, Ulrich Ropertz.

Ab 1. August gibt es neue Bahncards

Vom heutigen 1. August 2015 an gibt es die Bahncard der Deutschen Bahn auch mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer von drei Monaten. Für Jugendliche und Erwachsene bis zum Alter von 26 Jahren wird außerdem die My BahnCard 50 eingeführt. Sie kostet 69 Euro in der 2. Klasse und gilt ein Jahr. Mit den neuen Angeboten reagiert die Bahn auf den schärferen Wettbewerb mit dem Fernbus-Verkehr und die Tendenz, angesichts günstiger Spritpreise wieder häufiger mit dem Auto zu fahren.

Modernere Ausbildung in 17 Berufen

Zum 1. August ändern sich die Ausbildungsordnungen für 17 Berufe. Beispielsweise angehende Textil- und Modenäher oder Notarfachangestellte bekommen dann eine modernisierte Ausbildung. Darauf weist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hin. Ein weiteres Beispiel ist die Ausbildung zum Wachszieher. Das BIBB plant auch für das Ausbildungsjahr, das 2016 beginnt, mehrere Modernisierungen. Beispielsweise die Ausbildungsordnungen für Dachdecker und Verkäufer sollen überarbeitet werden. Ob die Modernisierungen aber wirklich zum 1. August 2016 in Kraft treten, ist noch nicht ganz sicher. 

Änderungen ab 1. August 2015: Mehr Unterhalt für Kinder

Für Kinder gibt es ab August mehr Unterhalt und Kindergeld. So steigt nach der Neufassung der sogenannten Düsseldorfer Tabelle der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre von bislang 317 Euro auf monatlich 328 Euro, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf mitteilte. Für ältere Kinder bis zum zwölften Lebensjahr werden 376 Euro zugrunde gelegt. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr sollen monatlich 504 Euro gezahlt werden.

Grund für die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder ist das am 22. Juli verkündete Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Demnach wird das Kindergeld rückwirkend zum 1. Januar um jeweils vier Euro erhöht. Für ein erstes und zweites Kind beträgt der Satz monatlich 188 Euro. Für ein drittes Kind steigt das Kindergeld auf 194 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag für das Jahr 2015 steigt um 144 Euro auf 4.512 Euro.

Zum 1. Januar 2016 wird es voraussichtlich eine neue Ausgabe der "Düsseldorfer Tabelle" mit erhöhten Beträgen geben: Denn der steuerliche Kinderfreibetrag, der Minimumbedarf eines Kindes, wird um 96 auf 4608 Euro steigen.

Schwarzfahren wird teurer

Schwarzfahren wird ab 1. August in vielen Städten teurer, darunter auch in Augsburg. 60 statt 40 Euro werden fällig, wenn man ohne gültigen Fahrschein ertappt wird. Ursprünglich war die Erhöhung bereits im Juli gestartet, viele Verkehrsbetriebe und - Verbünde waren jedoch mit der Umstellung nicht rechtzeitig fertig geworden.

Neues Erbrecht ab August in Deutschland

Ab dem 17. August gilt in Deutschland das neue EU-Erbrecht. Es regelt, welches nationale Recht angewendet wird, wenn Vermögen im EU-Ausland vererbt wird. Neu eingeführt wird dann auch das europäische Nachlasszeugnis. Das Nachlasszeugnis ist immer dann sinnvoll, wenn es sich um grenzüberschreitende Erbfälle handelt, der Erblasser also zum Beispiel ein Ferienhaus in Frankreich besessen hat. "Das Dokument soll es Erben und Testamentsvollstreckern erleichtern, ihre Rechtsstellung in einem anderen EU-Staat nachzuweisen", sagt Rechtsanwalt Hubertus Rohlfing, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Denn welches Dokument eine Behörde im Ausland als Erbnachweis akzeptiert, ist bisher nicht einheitlich geregelt.

Kirchliches Arbeitsrecht wird liberalisiert

In der katholischen Kirche tritt im August ein liberaleres Arbeitsrecht in Kraft. Scheidung und erneute standesamtliche Heirat sind nun für Mitarbeiter etwa in katholischen Krankenhäusern, Kindergärten oder Schulen nur noch in Ausnahmefällen Kündigungsgrund. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist nicht mehr automatisch ein Hindernis für einen Job in einer Einrichtung unter kirchlicher Trägerschaft. Allerdings gelten die Regelungen, die die Bischöfe im Frühjahr mehrheitlich beschlossen hatten, nicht bundesweit. Zunächst machen nur 23 der 27 Diözesen mit.

KfW-Programm auch für jüngere Häuser

Die Förderbank KfW ändert zum 1. August die Konditionen für das Programm "Energieeffizient Sanieren" (151/152). Unterstützt werden nach Angaben der staatlichen Förderbank ab dem Stichtag energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Bisher gilt hier noch der 1. Januar 1995 als Grenze. Außerdem wird der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus erhöht: Er steigt von 75 000 Euro auf 100 000 Euro. AZ

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