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Corona-Pandemie
04.12.2021

Die Wirtschaft ist wegen neuer Corona-Nothilfen in Alarmstimmung

Bald wieder Fall für Staatshilfe? Gastronomen berichten über massive Umsatzrückgänge am Jahresende.
Foto: Sebastian Willnow, dpa

Handel und Gastronomie werden erneut Nothilfen brauchen, um die Umsatzausfälle wegen 2G-Regel, Sperrstunden und Schließungen zu überstehen. Doch es könnte wieder dauern.

Es ist der zweite bange Winter für zehntausende Wirte, Hoteliers und Händler in Deutschland. Der Kampf gegen das Coronavirus wird sie hohe Einnahmen kosten. Wer geht essen, wenn Ministerpräsidenten, Bundesregierung und Virologen dazu aufrufen, Kontakte zu reduzieren? Wer stürzt sich in das Adventsgetümmel in der Fußgängerzone, wenn der Einkauf ohne Ansteckungsgefahr bei den Internetriesen erledigt werden kann?

Der Staat hat zwar bereits reagiert und die Überbrückungshilfen verlängert. Doch die Skepsis in den hart betroffenen Branchen ist groß – sei es wegen der Verzögerungen in der zweiten und dritten Welle, sei es wegen der am Limit arbeitenden Steuerberater.

Über Letztere müssen die Gelder beantragt werden und die Kanzleien sind bis unter die Decke voll mit Arbeit. Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Hartmut Schwab, schlägt Alarm. „Es fahren zu viele Züge ungebremst aufeinander zu. Das kann auch der smarteste Weichensteller nicht länger handhaben“, warnt Schwab im Gespräch mit unserer Redaktion.

Überstunden und gestrichener Urlaub bei den Steuerberatern

Er beklagt, dass die Steuerberater wegen der Gleichzeitigkeit von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und Corona-Hilfen überlastet seien. Ohne längere Fristen sei das nicht zu schaffen. „In den Kanzleien werden Überstunden und Wochenendeinsätze geleistet, auch auf Urlaub wird verzichtet“, sagt er. Für die rechtzeitige Auszahlung der Hilfen heißt das nichts Gutes.

Der Augsburger Steuerberater Hartmut Schwab ist Präsident der Bundessteuerberaterkammer. Er schlägt wegen der Überlastung der Kanzleien Alarm.
Foto: Hendrik Wieduwilt

Das Ächzen ihrer Steuerberater ist nicht die einzige Sorge von Gastronomen und Hoteliers. Sie wollen von Noch-Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) oder seinem designierten Nachfolger Robert Habeck (Grüne) dringend wissen, ob es besser ist, ganz zuzusperren oder mit wenigen Gästen kleine Umsätze zu machen? „Die Mehrheit unserer Betriebe ist gegen einen kompletten Lockdown. Gleichwohl ist die Lage dramatisch“, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ingrid Hartges, unserer Redaktion. „Es gibt eine Stornierungswelle und Umsatzverluste ohnegleichen.“

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Hartges hängt den ganzen Tag am Telefon, um die Fragen ihrer Mitgliedsbetriebe zu beantworten. Offen sei, ob auch Unternehmen Anspruch auf Unterstützung haben, die lieber schließen, als unter 2G- oder sogar 2G-Plus-Bedingungen nur wenige Gäste zu bewirten. „Auch diese Betriebe müssen die Überbrückungshilfe bekommen“, verlangte Hartges.

Außerdem droht das Kurzarbeitergeld ab Anfang Januar von jetzt 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Beschäftigte mit Kindern wieder auf den Standardsatz von 60 beziehungsweise 67 Prozent zu fallen. „Für unsere Branche wäre das eine Katastrophe. Wir haben schon 94.000 Mitarbeiter verloren“, mahnte die Dehoga-Geschäftsführerin.

Die noch amtierende Bundesregierung hatte die Verlängerung des Corona-Kurzarbeitsgeldes bis März nächsten Jahres beschlossen, nicht jedoch die Aufstockung verlängert. Dass die Hilfe zum Erhalt von Arbeitsplätzen gebraucht wird, zeigt die aktuelle Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Erstmals seit Februar sind laut dem Münchner Ifo-Institut wieder mehr Menschen in Kurzarbeit.

Ab einem Umsatzausfall von 30 Prozent greift die Nothilfe

Bei der Unterstützung für Unternehmen gilt, dass diese gezahlt werden kann, wenn 30 Prozent des Umsatzes wegen der Corona-Pandemie im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019 wegbrechen. Je nach Höhe des Einbruchs werden die Fixkosten wie Miete, Pacht oder Zinszahlungen bis zu 100 Prozent erstattet. Der Handelsverband HDE hält die Schwelle von 30 Prozent für zu hoch, weil für viele auch schon ein Rückgang um 20 Prozent an die Substanz gehe.

Leere in der Fußgängerzone. Einzelhändler fürchten, dass Verbraucher wegen der Sorge vor einer Ansteckung und der 2G-Regelung zu Hause bleiben und die Weihnachtsgeschenke online bestellen.
Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa

Einen Totalausfall verkraften müssen die Händler auf den Weihnachtsmärkten, die zum Beispiel in Baden-Württemberg und Bayern abgesagt wurden. Der Freistaat will den vom Ausfall betroffenen Händlern einen Ausgleich für ihre entgangenen Einnahmen zahlen. Das Kabinett beauftragte das Wirtschaftsministerium, ein Konzept zu erarbeiten. Bis zu 1500 Euro könnten zusätzlich zu den Hilfen vom Bund überwiesen werden.

Nicht ausgeschlossen ist, dass es den Wirten bald ähnlich ergeht wie den Budenbesitzern auf den Weihnachtsmarkt. Die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung haben bei ihrer Konferenz am Donnerstag ausdrücklich festgehalten, dass die Länder Kneipen, Wirtshäuser und Hotels zeitweise wieder flächendeckend schließen dürfen.

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04.12.2021

Zum letzten Absatz habe ich meine Kristallkugel befragt. Die Antwort bestand in Orakelmanier aus einem einzigen Wort: Punxsutawney.