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Agrar
23.08.2018

Nach Dürre-Sommer: So viel Unterstützung bekommen Landwirte

Nach Einschätzung der Länder sind 10000 Landwirtschaftsbetriebe in Deutschland durch die Dürre in ihrer Existenz bedroht.
Foto: Patrick Pleul, dpa

Nun ist klar, dass Bauern Geld vom Staat erhalten. Doch wie genau kann man Hilfen beantragen? Was schon feststeht - und was noch unklar ist.

Die monatelange Dürre hat Schäden von „nationalem Ausmaß“ angerichtet. Das bescheinigte am Mittwoch Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und machte damit den Weg frei für Finanzhilfen von Bund und Ländern in Höhe von insgesamt 340 Millionen Euro.

Geld vom Staat nach schlechter Ernte - die wichtigsten Fakten

Doch die Situation der Landwirte hat sich nach diesem Beschluss noch nicht geändert. Viele Bauern fragen sich: Bekomme ich einen finanziellen Zuschuss durch die Dürrehilfe? Wie kann ich die Unterstützung beantragen? Und ab wann ist mit dem Geld zu rechnen?

Es zeigt sich, dass der Entschluss zu den Bund-Länder-Hilfen nur ein erster Schritt war. Wir stellen zusammen, welche Fakten feststehen und was noch offen ist.

Diese Hilfen für Landwirte sind schon beschlossen

Gesichert ist, dass Betriebe die Dürrehilfe erhalten, wenn sie einen Ertragsverlust von mehr als 30 Prozent erlitten haben und als existenzgefährdet einzustufen sind. Als Vergleich dienen die Ernteergebnisse der vergangenen drei Jahre. Die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber verkündete am Mittwoch, dass sich der Freistaat bei den Bund-Länder-Hilfen mit 20 bis 30 Millionen Euro beteiligen wird. Der Bund will 150 bis 170 Millionen Euro zahlen. Den genauen Betrag ermittelt Bundesfinanzminister Olaf Scholz in den nächsten Tagen.

Landwirte in Bayern können neben der Dürrehilfe auch auf eine Futterbeihilfe hoffen. Das hat das bayerische Kabinett Anfang August beschlossen. Dafür hat das bayerische Landwirtschaftsministerium pauschal Gebiete festgelegt, in denen ein Futtermangel erwartet wird.

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In der Region betrifft das die Landkreise Dillingen, Donau-Ries und Neuburg-Schrobenhausen. Landwirte, die nicht in diesen Gegenden wohnen, können ab Ende August ebenfalls einen Antrag auf Futterbeihilfe stellen. Vorausgesetzt, der Ertrag der Ernte ist im Vergleich zu den Vorjahren um 30 Prozent zurückgegangen.

Ist dies gegeben, übernimmt der Freistaat die Hälfte der Kosten für Futtermittel, die der Bauer zukaufen musste. Es werden Rechnungen ab dem 1. August 2018 anerkannt.

Pro Betrieb schießt das Land maximal 50.000 Euro Futterbeihilfe zu. Doch jeder Landwirt, der einen Antrag stellt, muss sich mit 500 Euro beteiligen.

Wie können Landwirte die Hilfen beantragen?

Viele Landwirte fragen sich, wie sie die Dürrehilfen beantragen können. Zwar hat der Bund die Förderungen beschlossen, ausgeführt werden sie aber von den jeweiligen Bundesländern, sagt der Sprecher des Bayerischen Bauernverbandes, Markus Peters.

Auf Anfrage ist vom bayerischen Landwirtschaftsministerium zu vernehmen, dass Bauern ab Anfang September bei den jeweiligen Landwirtschaftsämtern einen Antrag auf Futterbeihilfe stellen können. Laut Peters vom Bauernverband könne die Dürrehilfe bereits Ende August beantragt werden.

Wie die Antragsstellung genau ablaufen wird, steht noch nicht fest. Wann mit dem ersten Geld durch Futterbeihilfe zu rechnen ist, ist ebenfalls noch offen. Zumindest verkündet das bayerische Landwirtschaftsministerium, dass es die Futterbeihilfe „zeitnah“ auszahle. Die Dürrehilfe wird laut Bundeslandwirtschaftsministerium ab Oktober entrichtet.

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