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Service
02.06.2016

Airbnb und Uber: Rückendeckung für umstrittene Internet-Dienste

Über Airbnb vermieten Privatpersonen ihre Wohnungen - oder ein Zimmer darin.
Foto: Jens Kalaene, dpa, Symbol

Die amerikanischen Firmen Airbnb und Uber reizen die Taxi- und Hotelbranche. Brüssel stellt sich nun aber auf ihre Seite.

Es gibt EU-Kommissare, die, wenn sie so richtig sauer sind, schon mal die amtliche Würde hinter sich lassen. So geschehen vor zwei Jahren: Die Stadt Brüssel hatte gerade den Taxi-Ersatzdienst Uber verboten, da schimpfte die damalige Digitalkommissarin Neelie Kroes über den Kurznachrichtendienst Twitter: „Eine verrückte Entscheidung. Zeigen wir unsere Wut.“ Darunter prangte ein selbst entworfenes Banner „Uber ist willkommen“.

Kroes schied Ende 2014 aus dem Amt und ist seit einigen Monaten für Uber tätig. Gestern zogen ihre Nachfolger bei der Kommission nach und legten einen Entwurf vor, mit dem die Mitgliedstaaten veranlasst werden sollen, Uber und anderen Start-ups das Leben nicht so schwerzumachen. „Die neuen Geschäftsmodelle sollten in einer verantwortungsvollen Weise gefördert werden“, heißt es in einer Erklärung von Kommissions-Vize Jyrki Katainen, der zuständig für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen ist, sowie seiner Kollegin Elzbieta Bienkowska, die die Bereiche Binnenmarkt und Industrie verantwortet. Die sogenannte kollaborative Wirtschaft (Sharing economy) sei „eine Chance für Verbraucher, Einzelunternehmer und Unternehmen“.

Airbnb und Uber sind Trend

Tatsächlich liegen Uber sowie der Zimmer-Vermittler Airbnb, der Finanzdienstleister Lendico oder die Arbeitszentrale Wework im Trend. Sehr zum Ärger angestammter Interessenverbände wie der Taxi-Unternehmen oder des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Vor allem Uber hat in einigen Mitgliedstaaten den Zorn der Politik auf sich gezogen. In Deutschland, Frankreich und Belgien wurde das Unternehmen, das private Fahrer mit ihren Autos als Taxi-Ersatz vermittelt, ausgebremst. Das sei aber kein Weg, meint die Kommission: „Absolute Verbote sollten das letzte Mittel bleiben.“ Stattdessen müssten die Mitgliedstaaten alles daransetzen, die neuen Anbieter im Internet nicht mit überzogenen Auflagen zu behindern. „Solche Plattformen brauchen keinen Genehmigungs- oder Zulassungsanforderungen zu unterliegen, wenn sie lediglich als Vermittler zwischen Verbrauchern und den Anbietern der eigentlichen Dienstleistung auftreten“, heißt es in dem Dokument aus dem Haus von Kommissionschef Jean-Claude Juncker. Auch für Informationen, die im Namen von Dienstleistern aufgenommen werden, müssten die Start-ups nicht haften. Für Privatpersonen, die die Angebote nutzen wollen, dürfe es keine „unverhältnismäßigen Pflichten“ geben.

Solche Hinweise sind eindeutig auf Uber und Airbnb gemünzt. Während der Fahrdienste-Anbieter im Dauerclinch mit Behörden und Taxi-Verbänden liegt – unter anderem weil die privaten Fahrer über keine Personenbeförderungslizenz verfügen –, kämpft der Wohnungsvermittler in Deutschland gegen das sogenannte Zweckentfremdungsgesetz, das private Fremdvermietungen von Zimmern einen Riegel vorschieben will.

Dabei zeigen sich immer mehr Bundesbürger bereit, Eigentum nicht mehr zu kaufen, sondern zu leihen. In einer Umfrage von TES-Emnid gaben immerhin 45 Prozent der Befragten an, eine positive Einstellung zur gemeinsamen Nutzung von Autos und Wohnung zu haben. 66 Prozent hielten dieses Modell für einen Beitrag zum Schutz der Umwelt, 30 Prozent zeigten sogar Interesse daran, Anzüge oder andere Outfits gegen eine Art Flatrate für eine bestimmte Zeit in Kaufhäusern und Märkten zu leihen.

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