Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Aktien-Skandal: Union macht im Cum-Ex-Skandal Druck auf SPD-Finanzminister Scholz

Aktien-Skandal
23.10.2020

Union macht im Cum-Ex-Skandal Druck auf SPD-Finanzminister Scholz

Finanzminister Olaf Scholz kommt im Skandal um die Cum-Ex-Geschäfte eine Schlüsselrolle zu.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Exklusiv In der Koalition kracht es. Grund ist der Cum-Ex-Skandal. Die Union fürchtet Verjährungen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz steht massiv in der Kritik.

In der Bewertung von Cum-Ex-Geschäften sind sich die politischen Akteure im Bundestag grundsätzlich einig: Diese Aktiendeals, mit denen windige Finanzjongleure Milliarden Euro erschwindelt haben, sind verwerflich und müssen verfolgt werden. Unterschiedliche Ansichten gibt es aber über die Details. In der Regierungskoalition ist in diesem Zusammenhang ein heftiger Streit über die rechtlichen Fristen entbrannt. Die Union will, dass im Bundestag noch bis Jahresende eine Verlängerung beschlossen wird, damit mehr Fälle verfolgt werden können. Sie wirft der SPD und ihrem Bundesfinanzminister Olaf Scholz eine Hinhaltetaktik vor.

Cum-Ex: Es geht um besonders schwere Steuerhinterziehung

Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um besonders schwere Steuerhinterziehung. Die Täter ergaunern dabei vom Finanzamt durch komplizierte Tricksereien mit Aktien die mehrfache Erstattung der Kapitalertragsteuer. Das Problem ist, dass die daraus erzielten Gewinne in vielen Fällen nicht zurückgeholt werden können, weil die Verjährung greift. Der Gesetzgeber hat hier nur für die bis zum 1. Juli 2020 noch nicht verjährten Fälle Abhilfe geschaffen.

Zudem droht nach zehn Jahren der Eintritt der sogenannten Verfolgungsverjährung – sie verhindert, dass die Behörden bei einer Straftat weiter ermitteln dürfen. Beides soll nach dem Willen der Union noch in diesem Jahr geändert werden. Unter anderem soll die Verfolgungsverjährung auf 15 Jahre verlängert werden.

CDU-Fraktionsvize Andreas Jung: „Wir müssen Gesetze ändern“

„Wir müssen Gesetze ändern, damit erschlichene Milliarden zurückgeholt und damit Täter bestraft werden können. Nur so können wir das Vertrauen in Recht und Gerechtigkeit erhalten“, sagte Unions-Fraktionsvize Andreas Jung unserer Redaktion. Zwar sei mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz und dem darin eingezogenen Datum 1. Juli bereits reagiert worden. „Das reicht aber noch nicht aus und muss deshalb dringend ergänzt werden“, betonte der Abgeordnete aus Baden-Württemberg. Es müsse gesetzlich klargestellt werden, was eigentlich selbstverständlich sei: „Das Geld aus diesen Straftaten wird eingezogen.“

Unterstützt wird die CDU von der Schwesterpartei CSU. „Es darf kein Eintritt einer Verfolgungsverjährung von Cum-Ex-Verfahren stattfinden. Auch die Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge muss selbst nach dem Erlöschen des steuerlichen Wertersatzanspruchs möglich bleiben“, sagte der CSU-Abgeordnete Hans Michelbach, der unter anderem Obmann im Finanzausschuss ist, unserer Redaktion.

Michelbach forderte, die Änderungen in das Jahressteuergesetz 2020 aufzunehmen. Andreas Jung sah das genauso und verwies auf einen entsprechenden Gesetzentwurf, den das Land Nordrhein-Westfalen im Bundesrat vorgelegt hat. „Lösungen liegen also auf dem Tisch, sie müssen im Bundestag im November beschlossen werden“, machte Jung Druck. Er betonte: „Es ist jetzt an Olaf Scholz, kurzfristig den Entwurf dafür in das laufende Verfahren einzubringen.“

Eine Sprecherin des Finanzministeriums erklärte auf Anfrage, für die Regierung sei es „von großer Wichtigkeit, dass die Taten aufgeklärt, die Täter bestraft und Taterträge entzogen werden“. Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz sei sichergestellt worden, dass den Behörden selbst bei komplexen und grenzüberschreitenden Fällen genug Zeit für Ermittlungen bleibe. Das Gesetz habe „auch die Möglichkeit der Einziehung wesentlich verbessert“.

Die Verjährung einer Steuerforderung stehe der Einziehung nicht mehr entgegen. Es sei mit einer Ergänzung der Abgabenverordnung außerdem dafür gesorgt, dass bei der zehnjährigen Verjährungsfrist Bestimmungen aus dem Strafgesetzbuch angewendet werden könnten. Eine Regelung zur inhaltlichen Übernahme der Einziehungsregel in das Strafgesetzbuch werde „derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt und soll zeitnah vorgelegt werden“.

CSU-Abgeordneter Hans Michelbach warnt vor weiteren Verzögerungen

Michelbach warnte diesbezüglich vor möglichen weiteren Verzögerungen. Diese seien inakzeptabel, „weil somit weitere Verjährungen ermöglicht werden und hohe Steuerausfälle wie im Fall Warburg-Bank stattfinden könnten“, erklärte er. Im Fall Warburg wird Scholz vorgeworfen, er habe als damaliger Erster Bürgermeister von Hamburg nach Steuerrückforderungen an die Bank Einfluss auf seine Finanzverwaltung genommen. Im Raum steht, dass eine Rückforderung von 47 Millionen Euro nicht eingetrieben wurde. Der Finanzminister betont, er habe sich als Erster Bürgermeister „aus konkreten Steuerverfahren immer herausgehalten“.

Einem vom Linken-Abgeordneten Fabio De Masi in Auftrag gegebenen Gutachten zufolge könnte der Verzicht auf die Rückforderung gegen EU-Recht verstoßen haben. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Der Linken-Finanzexperte hatte sich bei einer Plenardebatte vor zwei Wochen bereits für eine schnelle Regelung zu den Cum-Ex-Fällen ausgesprochen. Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Lisa Paus, plädierte ebenfalls für eine zügige Änderung im Jahressteuergesetz.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Cum-Ex-Skandal: Es geht um Geld und Moral

Das könnte Sie auch interessieren: Kanzlerkandidat Scholz: „Ich bin Sozialdemokrat. Das ist kein Geheimnis“

Hören Sie sich dazu auch unsere Podcastfolge über den außergewöhnlichen Goldfinger-Prozess an:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Podcast anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Podigee GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.