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Finanzmarkt
09.03.2010

Angela Merkel sagt Zockern den Kampf an

Angela Merkel.

Spekulanten, die ihr Geld mit Staatspleiten machen, sind der Politk ein Dorn im Auge. Bundeskanzlerin Merkel will jetzt aktiv werden. Doch ihre Vorschläge werden kritisiert. Von Daniela Hungbaur

Spekulanten, die ihr Geld mit Staatspleiten machen, sind der Politk einDorn im Auge. Bundeskanzlerin Merkel will jetzt aktiv werden. Doch ihreVorschläge werden kritisiert.

Banken und Spekulanten kämpfen seit der Finanzmarktkrise um ihr Image. Einige Kredithäuser überlebten nur dank staatlicher Hilfe, ihre Geschäftsmodelle stehen in der Kritik. Spekulanten, die mit Wetten auf Kreditausfälle und Pleiten von Staaten wie Griechenland ihr Geld machen, gelten als Brandstifter, die den Euroraum in Gefahr bringen. Nun will die Politik aktiv werden.

Den Kreditinstituten droht eine Sonderabgabe zur Absicherung von Krisenfällen. Für die Geschäfte mit ungedeckten Leerverkäufen sind Einschränkungen oder sogar Verbote geplant. Angeführt wird der Kampf von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy.

Zu den Verfassern der Erklärung gehören auch der Vorsitzende der Euro-Gruppe, Luxemburgs Premier Jean-Claude Juncker, sowie der griechische Ministerpräsident Giorgos Papandreou. Vor allem der Handel mit Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps/CDS) soll schärferen Regeln unterliegen.

Bei diesen Geschäften sichern sich Käufer einer Staats- oder Firmenanleihe gegen eine Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners ab. Doch die Papiere werden immer häufiger benutzt, um auf die Pleite eines Unternehmens oder eines Staates zu wetten. So sollen diese Geschäfte die Krise Griechenlands verstärkt haben, da das hoch verschuldete Land dadurch schwerer an frisches Geld kommt.

Bei Leerverkäufen verkaufen Anleger Aktien in der Hoffnung, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückkaufen und so Gewinn machen zu können. Von ungedeckten Leerverkäufen spricht man, wenn Investmentfonds oder Banken Aktien verkaufen, ohne sie vorher ausgeliehen zu haben. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will ungedeckte Leerverkäufe untersagen. Bundeskanzlerin Merkel wird aus dem Treffen mit Papandreou mit dem Satz zitiert: "Wir müssen den Spekulanten das Handwerk legen."

Für Prof. Wolfgang Gerke sind dies "populistische" Vorschläge. "Denn nicht die Spekulanten haben die Schuld, im Gegenteil." Sie reagieren nur auf die realistische Lage des Marktes. Die hohe Staatsverschuldung Griechenlands zum Beispiel ist dem desolaten Haushalt geschuldet. "Spekulanten zeigen oft Fehlentwicklungen auf. Das gefällt Politikern nicht", sagt der Präsident des Bayerischen Finanz Zentrums.

Im Fall von Griechenland bedeute dies, dass die Politiker zu lange zugesehen hätten, wie die Maastricht-Kriterien unterlaufen wurden. Auch wenn Gerke Vorschläge für mehr Transparenz begrüßt, hält er die aktuellen Pläne, um diese Geschäfte stärker zu regulieren, für überflüssig.

So ist im Gespräch, dass nur noch Anleger CDS kaufen dürften, die ein Papier versichern möchten, das sie auch wirklich halten. Geschäfte ohne Einschaltung einer Börse sollen beschränkt werden. Gerke betont, dass viele dieser Transaktionen zwar mit einem hohen Risiko verbunden sind, doch führen sie auch dazu, dass die Preise für Papiere schnell und realistisch erreicht werden.

Außerdem sorgen Spekulanten dafür, dass der Markt genügend Liquidität hat.

Gerke lehnt nicht nur Marktbeschränkungen ab, auch von der nun diskutierten Bankenabgabe hält er nichts: "Wenn das Geld in einen Einlagensicherungsfonds fließen würde, könnte ich mich damit anfreunden. So aber ist die Sonderabgabe ein reines Mittelbeschaffungsprogramm für die Finanzminister."

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband halten die Pläne für ungerecht. Damit würden alle Geldhäuser, auch diejenigen, die solide wirtschafteten, zu einer Risikogemeinschaft zusammengefasst.

Ihre Kunden müssen die Banken über die Risiken hoch spekulativer Geschäfte stärker aufklären: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Brokerhäuser beim Missbrauch ihrer Handelssysteme haften, wenn sie auf Kontrollen ihrer Vermittler verzichtet haben.

Im konkreten Fall war die Klage einer Anlegerin erfolgreich, die von einem US-Brokerhaus Schadenersatz von knapp 6000 Euro verlangt hatte. Diese Summe hatte sie von 2003 bis 2006 bei Optionsgeschäften an der US-Börse eingesetzt - und nahezu komplett verloren. (Az.: XI ZR 93/09 - Urteil vom 9. März 2010) Daniela Hungbaur/dpa

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