Anlegerschützer fordern VW zu Vergleich mit klagenden Aktionären auf
Exklusiv Die Klagen geprellter Anleger gegen VW könnten ein jahrelanges Verfahren bedeuten, fürchtet die Vize-Präsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.
Nach den angekündigten Vergleichsverhandlungen für Hunderttausende Dieselbesitzer haben Anlegerschützer den Volkswagen-Konzern aufgefordert, bei der ebenfalls vor dem Braunschweiger Oberlandesgericht laufenden Musterfeststellungsklage der VW-Aktionäre einen ähnlichen Schritt zu tun. Das Vergleichsangebot von VW richte sich bisher nur die Diesel-Besitzer, nicht aber an die Aktionäre, sagte Daniela Bergdolt, Vize-Präsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), unserer Redaktion.
Fondsgesellschaften und Privataktionäre haben VW verklagt
"Es ist dringend nötig, dass Volkswagen auch das Musterfeststellungsverfahren für die Aktionäre mit einem Vergleich beendet", forderte Bergdolt. "Nach allem, was wir von den Gerichten gehört haben, sieht es nicht gut aus, dass Volkswagen das Verfahren gewinnen könnte", betonte die Anlegerschützerin. Zahlreiche Fondsgesellschaften, aber auch Privataktionäre haben in Braunschweig gegen VW geklagt. Als Musterklägerin ist die Deka-Bank zugelassen worden. Bergdolt rechnet damit, dass das Oberlandesgericht Braunschweig im ersten Halbjahr 2020 einen Bescheid erlasse. Bei möglichen Berufungen könne sich das Verfahren aber über Jahre hinziehen, warnte die Münchner Rechtsanwältin. (AZ)
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