Arbeitgeber erfüllen Behinderten-Quote nicht und müssen zahlen
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen schwerbehinderte Menschen einstellen. Warum jetzt Ausgleichszahlungen von 113 Millionen Euro fällig werden.
Zwei von drei Arbeitgeber in Bayern beschäftigen zu wenig Menschen mit einer schweren Behinderung - und deshalb müssen jetzt rund 113 Millionen Euro gezahlt werden. 2017 kamen mehr als 16.000 Unternehmen aus dem öffentlichen und privaten Bereich ihren Pflichten nicht oder nicht ausreichend nach, dies teilte die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mit.
Private und öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Stellen schwerbehinderte Menschen zu beschäftigten, wenn sie mindestens 20 Arbeitsplätze haben.
Besetzungsquote von Schwerbehinderten: Bayern liegt in Deutschland auf Platz fünf
Die Vorschrift betraf nach jüngsten Zahlen der Arbeitsagentur zufolge im Jahr 2017 knapp 27.000 Arbeitgeber im Freistaat. Rund 7000 beschäftigten gar keine schwerbehinderten Menschen, davon 266 aus dem öffentlichen Bereich. Einer Sprecherin der Arbeitsagentur zufolge sei dies bedenkenswert, "gerade weil öffentliche Arbeitgeber hier eine Vorbildfunktion einnehmen sollten".
Knapp 181.000 schwerbehinderte Menschen waren nach Angaben der Arbeitsagentur 2017 in Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen beschäftigt. Damit waren rund 7900 Menschen mit einer Schwerbehinderung mehr beschäftigt als 2016. Die Besetzungsquote lag 2017 in Bayern bei 4,6 Prozent. Somit liegt der Freistaat auf Platz fünf im bundesweiten Vergleich, Berlin steht an der Spitze (5,3 Prozent).
Mit 113 Millionen Euro ist die Summe der Ausgleichszahlungen höher als in den Vorjahren, wie das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) auf Anfrage mitteilte. Für 2016 mussten Arbeitgeber im Freistaat fast 99 Millionen Euro zahlen, 2015 war es etwa eine Million weniger.
113 Millionen Euro fließen in bundesweite Projekte in Einrichtungen für Schwerbehinderte
Grund hierfür sei zum einen ein angehobener Pflichtbetrag, wenn nicht genug Stellen mit Menschen mit Handicap besetzt werden. Zum anderen sei die Einnahmensteigerung auf die gute Entwicklung des Arbeitsmarkts zurückzuführen: Während insgesamt mehr Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt würden, steige die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen nicht im selben Maße.
Die Ausgleichszahlungen fließen dem ZBFS zufolge unter anderem in bundesweite Projekte für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, in Einrichtungen für Schwerbehinderte und in Förderungen für Inklusionsbetriebe und Arbeitgeber, die Menschen mit Handicap beschäftigen. (dpa/lby)
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