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  3. Atomkraft: Eon darf Atomkraftwerk Grohnde wieder hochfahren

Atomkraft
21.06.2014

Eon darf Atomkraftwerk Grohnde wieder hochfahren

Das Atomkraftwerk Grohnde bei Hameln darf wieder ans Netz.
Foto: Emily Wabitsch/Archiv (dpa)

Nach einer Revision hat das Umweltministerium Niedersachsen dem Energiekonzern Eon erlaubt, das Atomkraftwerk Grohnde wieder hochzufahren. Damit wird ein Rechtsstreit vermieden.

Ein Sprecher des niedersächsischen Umweltministeriums hat am Samstag erklärt, dass Eon das Atomkraftwerk (AKW) Grohnde bei Hameln wieder hochfahren darf. Die Genehmigung sei erteilt worden, nachdem der Betreiber eine ordnungsgemäße Reperatur der Anlage hatte nachweisen können.

Für eine Routinerevision war das AKW vor zwei Monaten abgeschaltet worden. Das Ministerium hatte den geplanten Neustart gestoppt, nachdem es Hinweise über mögliche Mängel bei der Reparatur erhalten hatte. Die Anti-Atom-Initiative Ostwestfalen-Lippe hatte die Art der Reparatur als unsicher bezeichnet und auf mögliche Gefahren verwiesen.

Eon wirft Atomkraftgegnern politische Gründe für Proteste vor

Die Initiative erklärte, Eon habe einen Riss an einer Armatur unter Zeitdruck schweißen lassen. Der Initiative nach wäre es aber sicherer, das Teil auszutauschen. Die Atomkraftgegner vermuteten, das beschädigte Teil sei im nuklearen Teil der Anlage. Die Armatur soll außerdem bereits 30 Jahre alt sein. Eon bezeichnete die Vorwürfe als durchsichtiges Manöver gegen das Wiederanfahren des Atomkraftwerks.

Das Energieunternehmen erklärte, die Maßnahmen seien streng nach Recht und Gesetz ergriffen worden. An erster Stelle sei bei den Reperaturen der Schutz der Bevölkerung gestanden. Auch der TÜV hat laut Umweltministerium bestätigt, dass sämtliche Reparaturen und Maßnahmen sachgerecht ausgeführt worden sind. Jetzt überprüft Eon, wie hoch der Schaden ist, der durch die Verzögerung entstanden ist.

Das Atomkraftwerk Grohnde soll im Laufe des Sonntags wieder am Netz sein, wie Eon ankündigte. Damit sollte ein von dem Energiekonzern eingereichter Eilantrag hinfällig geworden sein, der einen teuren Rechtsstreit hätte auslösen können. dpa/AZ

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