Wird die Wohnungssuche in Augsburg einfacher?
Um ein neues Zuhause zu finden, bewerben sich Wohnungssuchende meistens auf Internetportalen. Dabei geben sie persönliche Daten preis.
Die große Liebe oder die richtige Mietwohnung zu finden, gehört zu den Herausforderungen des Lebens. Man muss viele Körbe kassieren, bis man sein Ziel erreicht. Bei der Wohnungssuche musste der Mieter bis vor kurzem sogar eine saftige Maklerprovision für die Vermittlung der Wohnung bezahlen. Seit dem 1. Juni gelten neue Regeln und sie könnten die Art, wie Mieter neue Wohnungen suchen, fundamental verändern.
Das neue Gesetz führt das Bestellerprinzip bei Immobilienmaklern ein. Wer den Vermittler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Vor der Gesetzesänderung hat der Vermieter den Makler bestellt, die Rechnung musste jedoch meistens der Mieter begleichen.
In Bayern gilt seit dem 1. August die Mietpreisbremse
Der bayerische Mieterbund begrüßt die Einführung des Bestellerprinzips. Geschäftsführerin Monika Schmid-Balzert sagt, dass damit Mieter deutlich entlastet werden. Die meisten Makler halten sich ihrer Erfahrung nach an das Gesetz und schicken die Rechnung an den Vermieter. Der Vermieter könne die Maklerprovision oft nicht durch eine höhere Miete abwälzen, fügt Schmid-Balzert an.
Seit dem 1. August gilt die Mietpreisbremse in Bayern. Damit kann der Vermieter in bestimmten Gemeinden die Miete bei einer Neuvermietung um höchstens zehn Prozent erhöhen. Die Bremse gilt etwa in Augsburg, Kempten, Landsberg, Neuburg, Neu-Ulm und München. Zehnprozentige Mieterhöhungen hätten Vermieter auch vor der Einführung des Bestellerprinzips durchsetzen können, sagt Schmid-Balzert.
Allerdings gebe es einige wenige schwarze Schafe unter den Maklern, erzählt die Expertin. Mit fadenscheinigen Gebühren, etwa einer „Besichtigungsgebühr“, versuchen Makler, den Mieter doch zur Kasse zu bitten. Manchmal zeigen sie die Wohnungen erst, wenn der Mieter vorher einen Suchauftrag unterschreibt. All diese Versuche seien rechtswidrig, erklärt Schmid-Balzert.
Über die Provision hinaus dürfe der Makler nichts in Rechnung stellen. Und wenn der Mieter einen Suchauftrag aufgibt, müsse der Makler ihm neue Wohnungen suchen und dürfe nicht diejenigen präsentieren, die er ohnehin im Angebot hat. Diese Voraussetzung für jeden Mietinteressenten zu erfüllen, sei praktisch unmöglich, sagen Maklervertreter wie der Sprecher des Immobilienverbands Süd, Stephan Kippes. Den Makler beauftragt deswegen nach wie vor der Vermieter.
Internetportale, die die Zahlungsfähigkeit des Mieters prüfen
Doch weil viele Eigentümer die Kosten scheuen, versuchen sie nun, ihre Wohnungen auf eigene Faust zu vermieten. Das beobachtet der Verband der Wohnungseigentümer, Haus & Grund Bayern. Dessen Justiziar Raimund Sieg sagt, dass es für Eigentümer häufig sinnvoll sei, einen Makler zu beauftragen. Dieser habe Erfahrung bei der Suche nach einem zahlungsfähigen Mieter. Aber auch ohne Makler könne eine Neuvermietung gelingen, fügt Sieg an. Vermieter sollten dabei die Zahlungsfähigkeit der möglichen Mieter prüfen, dabei helfe Haus & Grund.
Unterstützung bieten auch neue Internet-Portale, die seit Einführung des Bestellerprinzips entstanden sind. Diese funktionieren häufig ähnlich wie Online-Partnerbörsen. Mietinteressenten für eine Wohnung erstellen kostenlos ein Profil, bei dem sie vor allem wichtige Daten zu ihren Finanzen angeben. Häufig müssen sie auch ein Foto hinterlassen. Der Vermieter kann Kriterien für Mieter angeben, die für ihn wichtig sind. Das Programm zeigt dem Vermieter nur Mietinteressenten, die diese Voraussetzungen erfüllen. Damit sparen beide Seiten Zeit, weil der Vermieter sich mit aussichtslosen Mietinteressenten nicht auseinandersetzen muss. Die Gebühren für die Portale, die deutlich unter den Maklerprovisionen liegen, bezahlt der Vermieter.
Es könne zum Bieterwettbewerb kommen
Allerdings konzentriert sich das Angebot derzeit auf Millionenstädte. Auf diesen Internetseiten gibt es nur eine Handvoll Augsburger Wohnungen. So viel Potenzial diese Portale auch haben, der Mieterbund warnt vor einem großen Nachteil: Es könne zu einem Bieterwettbewerb mit sensiblen persönlichen Daten kommen. Mieter würden also dazu verleitet, möglichst detaillierte Angaben über ihre Finanzen zu machen, um ihre Chancen auf eine Wohnung zu erhöhen. „Wahrscheinlich wird der Mieter bevorzugt, der am meisten von sich preisgibt“, sagt Mieterbund-Vertreterin Schmid-Balzert.
Der Mitgründer des Portals faceyourbase.com, Christian Dau, bestätigt diese Ansicht: „Das ist so, alles andere wäre gelogen.“ Allerdings sei das auch in der realen Welt der Fall, wo Mieter viele Daten weitergeben müssen. Und genauso wie ein gepflegtes Äußeres bei einem Treffen den Vermieter zu beeindrucken wisse, könne im Internet ein gutes Foto helfen. Da ist die Wohnungssuche wieder wie die Liebe: Nur wer werben kann, ist erfolgreich.
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