Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. BGH-Urteil: Markenschutz für Lindts Farbton: Der kuriose Streit um den goldenen Hasen

BGH-Urteil
29.07.2021

Markenschutz für Lindts Farbton: Der kuriose Streit um den goldenen Hasen

Die bekannten goldenen Osterhasen von Lindt sind klarer Marktführer. Eine Position, die das Unternehmen notfalls auch vor Gericht verteidigt.
Foto: David Ebener, dpa (Symbolbild)

Lindt versucht seit Jahren den goldenen Schokohasen einer Allgäuer Confiserie zu verbieten. Nun spricht der BGH den Goldton Lindt zu. Doch der Streit ist noch nicht vorbei.

Schokolade gegossen in Hasenform, umhüllt mit goldener Folie und dekoriert mit einem roten Bändchen samt Glocke: Der bekannte sitzende Goldhase vom Schweizer Schoko-Riesen Lindt bereitet jährlich vielen Menschen Freude in ihren Osternestern. Doch die süße Versüßung sorgt nun für Ärger. Denn mittlerweile sitzen auch andere goldene Osterhasen in den Supermarktregalen, was Lindt überhaupt nicht gefällt.

Schoko-Riese Lindt vs. Allgäuer Confiserie: der Streit um den Goldton

Der Schweizer Schokoladenhersteller geht seit Jahren gegen einen Osterhasen der Confiserie Heilemann vor, die das Unternehmen aus Woringen im Landkreis Unterallgäu seit 2018 verkauft. Genauer gesagt geht es um die goldene Hülle, welche die Schokoladenhohlfigur umschließt.

Lindt findet, dass der Goldton ihres Hasen geschützt ist und nicht von anderen Schokoladenherstellern verwendet werden darf. Ein Streitfall der Ende Mai vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landete. Das Urteil haben die Richter nun am Donnerstag veröffentlicht: Der goldene Farbton der bekannten Schokoladen-Osterhasen von Lindt genießt Markenschutz.

Urteil über Osterhasen von Lindt: Bundesgerichtshof spricht Lindt die Farbe zu

Die Entscheidung begründet der BGH damit, dass der Schweizer Hersteller nachgewiesen habe, dass weit mehr als die erforderlichen 50 Prozent der potenziellen Käufer das Gold mit Lindt verbänden. In einer vorgelegten Umfrage identifizieren sogar 70 Prozent den Farbton mit dem Hasen aus der Schweiz.

Damit habe sich die Farbe als sogenannte Benutzungsmarke durchgesetzt. Dass Lindt das Gold nicht als Hausfarbe für alle seine Produkte verwendet, spielt nach diesem Urteil keine Rolle – auch nicht, dass der Hase noch an anderen charakteristischen Merkmalen wie dem roten Halsband mit Glöckchen zu erkennen ist.

Lesen Sie dazu auch

Lindt gegen Heilemann: Der Streit um die goldenen Osterhasen geht weiter

Doch entschieden ist damit immer noch nicht, ob die verklagte Confiserie Heilemann, die inzwischen zur thüringischen Viba Gruppe gehört, weiterhin ihre goldenen Hasen verkaufen darf. Der Fall geht noch einmal zurück ans Oberlandesgericht München. Dort ist nun zu prüfen, ob Heilemann die Lindt-Marke tatsächlich verletzt, weil eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten besteht.

Mit dem Urteil aus Karlsruhe geht nun ein Streit weiter, der bereits eine lange Vorgeschichte hat. Seit 1952 packt Lindt die Schokoladenfigur in einen Goldton. Markenrechtlich geschützt ist der Hase mit rotem Bändchen seit dem Jahr 2000. Der aktuelle Farbton wird seit 1994 verwendet. Sogar diese Farbmarke „gold (Pantone Premium Metallics coated 10126 C)“ ließ sich das Unternehmen im Mai 2017 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für Schokohasen eintragen. Im November versuchte die Confiserie Heilmann diese Marke löschen zu lassen. Bisher erfolglos. Ein weiterer Streit der vor Gericht noch aussteht.

Lindt-Schokohasen-Streit landete bereits vor Land- und Oberlandesgericht

Aber im aktuellen Fall beruft sich Lindt nicht auf diese Marke, sondern argumentiert, dass Gold durch die langjährige Benutzung quasi Markenschutz zugewachsen sei. Die Verbraucher würden goldene Osterhasen automatisch mit Lindt verbinden. Im ersten Gerichtsverfahren im Oktober 2019 stimmte das Landgericht München den Schweizern zu. Im darauffolgenden Verfahren gab das Oberlandesgericht München (OLG) hingegen dem Allgäuer Unternehmen Heilemann Recht.

Der Wiedererkennungseffekt des Lindt Goldhasen beruhe auf einer Kombination von Form und Farbe. Lindt könne für den Goldton deshalb keinen Markenschutz beanspruchen, so die Richter. Also landete der Fall letztendlich in Karlsruhe, wo nun Lindt der Goldton zugesprochen wurde.

Der „Goldhase“ von Lindt ist Deutschlands meistverkaufter Schokoladenhase

Weder Lindt noch Heilemann haben sich bisher zu dem aktuellen Urteil geäußert. Das Allgäuer Unternehmen argumentierte vor Gericht, dass Gold zu den österlichen Farben gehöre und zudem besonders sei. Konkurrenten hätten nicht viele Ausweichmöglichkeiten.

Seit Jahren will der Schokoladenhersteller Lindt seinen bekannten goldfarbenen Osterhasen vor allzu ähnlicher Konkurrenz schützen.
Foto: Angelika Warmuth, dpa (Archivbild)

So viel Aufregung um goldene Aluminiumfolie? Es geht um weitaus mehr – nämlich die Marktführung. Ob als Zehn-Gramm-Häschen oder Ein-Kilo-Riesenhasen, von Vollmilch bis zu weißer Schokolade mit Erdbeere: Der „Goldhase“ von Lindt ist Deutschlands meistverkaufter Schokoladenhase. Aus den Prozessunterlagen am BGH geht hervor, dass das Unternehmen in den letzten 30 Jahren in Deutschland mehr als 500 Millionen Goldhasen verkauft hat. Der Marktanteil lag 2017 bei über 40 Prozent.

Lindt zog bereits öfters gegen die Schokoladenhasen-Konkurrenz vor Gericht

Ihren Verkaufsschlager verteidigt die Unternehmensgruppe Lindt und Sprüngli seit Jahren. Nachdem sie im Jahr 2000 ihre Hasen markenrechtlich schützen ließen, entbrannte ein fünf Jahre langer Rechtsstreit mit dem österreichischen Hersteller Hauswirth. Seine Hasen waren in Goldfolie gewickelt und trugen eine rot-weiße Schleife

Gegen eine einstweilige Verfügung legte die burgenländische Firma Einspruch ein. Der endgültige Entschluss vom Obersten Gerichtshof in Wien lautete: Der österreichische Hersteller durfte seine Osterfiguren nicht mehr verkaufen. Also verschenkte der ausgeschaltete Konkurrent einfach seine goldenen „Haserln“.

"Streithasen" Lindt und Heilemann: Nächster Termin vor Oberlandesgericht

Die durchaus klagefreudigen Schweizer versuchten zudem zwischen 2002 und 2013 die fränkische Confiserie Riegelein im Goldhasen-Business auszuschalten. Damals ging es vor allem um die Form des sitzenden Hasen. Gleich zweimal landete der Streit damals beim BGH und endete jedes Mal mit einem Urteil gegen die Schweizer.

Ob der Schoko-Riese Lindt oder die Allgäuer Confiserie Heilemann den aktuellen Fall gewinnt, wird sich zeigen, wenn sich die zwei Streithähne oder in diesem Fall „Streithasen“, erneut vor dem Oberlandesgericht München wiedersehen. (mit dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.