BGH entscheidet: Gibt es für einen VW-Diesel den vollen Kaufpreis zurück?
Plus Ein Käufer will sein Geld für einen VW-Sharan-Diesel komplett wiederhaben. Der Bundesgerichtshof muss am Dienstag ein wegweisendes Urteil fällen.
Seine Familie habe seit 50 Jahren VW gefahren, sagt Herbert Gilbert, der in Gebroth nahe Mainz wohnt. „VW war für uns ein Qualitätsmerkmal“, erinnert er sich. Im Jahr 2014 hat er sich einen Diesel zugelegt, einen VW-Sharan-Gebrauchtwagen, gekauft bei einem freien Händler für rund 31.500 Euro. „Ich dachte, ich hätte den saubersten Diesel der Welt.“ In Erinnerung habe er die Werbung gehabt, in der ein weißes Taschentuch gegen einen Diesel-Auspuff gehalten wird. So schildert es Gilbert in einer Video-Pressekonferenz der Kanzlei Goldenstein & Partner. Als 2015 der Diesel-Abgasskandal öffentlich wurde, entschloss sich der VW-Fahrer zu klagen. Er will den Kaufpreis zurück. Jetzt ist sein Fall vor dem Bundesgerichtshof angekommen. Es ist die erste mündliche Verhandlung dort zur Klage eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrers. Das Gericht muss eine weitreichende Entscheidung fällen.
Zwei Dinge müssen nach Ansicht von Alexander Voigt, Anwalt der Kanzlei Goldenstein & Partner, entschieden werden. „Zum einen muss geklärt werden, ob Fahrzeugkäufern ein Anspruch auf die Rückzahlung des Kaufpreises zusteht.“ Die Kanzlei gehe davon aus, dass das Gericht dies bestätigen wird. Durch den Einbau der Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung liege nämlich eine „vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung vor“, lautet das Argument der Anwälte.
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