BGH verkündet Urteil: Wie viel darf das Basiskonto kosten?
Als "Konto für Jedermann" soll das Basiskonto auch Menschen ohne geregeltes Einkommen offenstehen. Einige Banken lassen sich das teuer bezahlen.
Das Basiskonto soll auch Menschen mit wenig Geld grundlegende Bankgeschäfte ermöglichen - aber einige Banken verlangen dafür hohe Gebühren. Zu Recht? Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet dazu am Dienstag ein Urteil. Die Verbraucherzentralen haben die Deutsche Bank verklagt. Dort kostet das Basiskonto im Monat 8,99 Euro. Bestimmte Services lässt sich die Bank noch extra bezahlen.
Basiskonto kostet Modellkunden im Extremfall mehr als 200 Euro im Jahr
Das Basiskonto wurde 2016 eingeführt, um zum Beispiel Obdachlosen oder Geflüchteten zu helfen. Die Banken sind grundsätzlich verpflichtet, auf Antrag das Konto ohne vorherige Prüfung einzurichten. Kostenlos muss es aber nicht sein. Laut Gesetz dürfen die Banken angemessene Gebühren verlangen. Aber was heißt das?
Die Stiftung Warentest hat herausgefunden, dass sich viele Banken das Basiskonto teuer bezahlen lassen. Von 124 untersuchten Geldhäusern boten 2019 nur 2 das Basiskonto gratis an. Im Extremfall kostete die Kontoführung den Modellkunden mehr als 200 Euro im Jahr.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert deshalb eine verbindlichere gesetzliche Definition, was angemessen ist und was nicht. Außerdem gehen die Verbraucherschützer gegen Banken mit hohen Gebühren gerichtlich vor, so wie hier gegen die Deutsche Bank.
Basiskonto: Deutsche Bank rechtfertigt Preis mit höheren Risiken
In den Vorinstanzen hatte die Klage Erfolg. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Frankfurt hielten die Gebühren für zu hoch. Das Ziel des Gesetzgebers, schutzbedürftigen Menschen einen Kontozugang zu ermöglichen, werde so nicht erreicht.
Die Deutsche Bank rechtfertigt den hohen Preis damit, dass das Basiskonto mehr Aufwand verursache und auch mit höheren Risiken verbunden sei. Nach Ansicht der Frankfurter Richter dürfen die Kosten aber nicht einfach auf sämtliche Kontoinhaber abgewälzt werden.
Das letzte Wort hat nun der BGH. Wegen der Corona-Krise wurde der Fall in Karlsruhe nicht verhandelt. Die Richter haben nach Aktenlage entschieden und verkünden direkt das Urteil (Az. XI ZR 119/19). (dpa)
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