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  3. Banken: Volks- und Raiffeisenbanken kritisieren Finanzaufsicht

Banken
31.03.2021

Volks- und Raiffeisenbanken kritisieren Finanzaufsicht

Bewegt sich die Bafin außerhalb des Rechtsstaats?
Foto: Boris Roessler, dpa (Symbolbild)

Für den Genossenschaftsverband bewegt sich die Bafin teils außerhalb des Rechtsstaats. Wie der verband die harte Kritik begründet.

Der Verband bayerischer Genossenschaftsbanken (GVB) hat auf einer Pressekonferenz in München harte Kritik an der Finanzaufsichtsbehörde Bafin geäußert. Laut einem juristischen Gutachten, das dort vorgestellt wurde, bewegt sich die deutsche Bankenaufsicht zunehmend außerhalb des Rechtsstaats. Das benachteilige vor allem Volks- und Raiffeisenbanken, also die Mitglieder des GVB.

Volks- und Raiffeisenbanken finden die Bafin zu streng

Der Autor des Gutachtens, der Berliner Juraprofessor Lars Klöhn, begründet das mit der sogenannten informellen Regulierung der Finanzmärkte. Das bedeutet, die Bafin veröffentlicht Mitteilungen und andere Schreiben, in denen sie das gewünschte Verhalten der Banken definiert. Auf verbindliche Regeln verzichtet die Behörde meist. Diese Ansagen müssten eigentlich nicht eingehalten werden, „doch eine Konfrontation mit der Bafin würde einen massiven Imageschaden für die Bank bedeuten“, so Klöhn. Da die meisten Banken sich diesen nicht leisten wollten, seien die Empfehlungen de facto Verwaltungsakte. An diese muss die Bank sich halten. Der Vorteil für die Behörde liegt darin, dass man gegen eine Pressemitteilung nicht klagen kann. So kann die Bafin laut Klöhn am Gesetz vorbei regulieren.

Besonders sauer aufgestoßen ist ihm eine Empfehlung aus dem April 2020. Darin fordert die Bafin die deutschen Banken mit Verweis auf die Corona-Krise auf, keine Dividenden an Aktionäre oder eben Genossenschaftler auszuschütten. Wer sich daran nicht hält, „der sollte sich fragen, ob er noch das volle Vertrauen der Bankenaufsicht verdient“, heißt es in der Mitteilung vom damaligen Behördenleiter Raimund Rösler.

Ist das Dividendenverbot verfassungswidrig?

Für Gutachter Klöhn verstößt das gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Anders als bei Dividenden von Privatbanken habe die Gewinnausschüttung bei einer Genossenschaftsbank eher den Charakter eines Zinses. Konkret heißt das, dass Mitglieder die Ausschüttung für eine feste Einlage in der Bank beziehen und im Grunde fest mit ihr rechnen können. Als die Zahlung im vergangenen Jahr ausfiel, kündigten viele ihre Mitgliedschaft und mussten von der Genossenschaft ausbezahlt werden. So wurde die Kapitaldeckung der Bank reduziert und es entstand ein laut Klöhn unzulässiger Nachteil für Genossenschaftsbanken. Da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, sei eine Klage aber aussichtslos.

Verbandspräsident Jürgen Gros wünscht sich mit Blick auf den künftigen Bafin-Chef Mark Branson einen Kulturwandel im Umgang mit Banken und strengere Regeln für die Behörde: „Die Politik muss darauf achten, dass die Bafin nicht zum Neben-Gesetzgeber wird.“

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