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  3. Ernteausfälle: Bayerische Staatsregierung hilft Obstbauern nach Ernteausfällen

Ernteausfälle
20.09.2017

Bayerische Staatsregierung hilft Obstbauern nach Ernteausfällen

Im April kam für zwei Tage der Winter zurück - mit üblen Folgen für die Obstbauern in Bayern.
Foto: K.-J. Hildenbrand, dpa

Es waren nur zwei eiskalte Nächte - doch die bescherten bayerischen Obstbauern massive Einbußen. Jetzt springt der Freistaat ein - zumindest teilweise.

Obstbauern und Winzer in Bayern können nach den Ernteausfällen in diesem Jahr mit finanzieller Hilfe vom Staat rechnen. Das Kabinett in München hat gestern beschlossen, insgesamt rund 34 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) sagte zur Begründung: „Im Zusammenspiel mit der verfrühten Obstblüte kommen die Frostnächte im April einer Naturkatastrophe gleich.“

Der Frühling kam dieses Jahr zu früh, dann kehrte für zwei Nächte zwischen dem 19. und 21. April der Winter zurück. Temperaturen bis zu minus sieben Grad Celsius vernichteten die Blüten. Besonders hart hat das extreme Wetter Obstbauern und Winzer am Bodensee und in Franken getroffen. Auf einer Anbaufläche von rund 3800 Hektar entstand nach Schätzungen der Staatsregierung ein Schaden von rund 60 Millionen Euro. „In dieser oft existenzbedrohenden Notsituation“, so Brunner, „lassen wir unsere Obstbauern und Winzer nicht alleine, zumal die Schäden auch nicht zu annehmbaren Bedingungen versicherbar gewesen wären.“

Das Hilfsprogramm der Staatsregierung sieht folgende Hilfen vor:

  • Nachgewiesene Schäden werden bis zu maximal 50 Prozent ausgeglichen. Der Höchstbetrag liegt bei 50000 Euro pro Betrieb.
  • In besonderen Härtefällen, bei denen die Schäden über 100000 Euro liegen, die Fortführung des Betriebs bedroht ist und ein Darlehen aufgenommen werden muss, werden auch die Schäden über 100000 Euro zu 50 Prozent ausgeglichen. Die Zuwendung ist in diesen Fällen aber auf maximal 150000 Euro pro Antragssteller begrenzt.
  • In Einzelfällen kann bei kleineren Betrieben, deren Existenz grundlegend gefährdet ist, der Entschädigungssatz auf bis zu 80 Prozent erhöht werden.

Voraussetzung für die Hilfe ist in allen Fällen, dass die Ernteerträge aufgrund des Frosts mindestens 30 Prozent niedriger ausfallen als im mehrjährigen Schnitt der vorangegangenen Jahre.

Die Grünen im Landtag fordern angesichts der zunehmenden Wetterextreme weitergehende Schritte der Staatsregierung. „Damit wir nicht nach jedem neuen schlimmen Ereignis neu verhandeln müssen, brauchen wir eine staatlich gestützte Ernteausfallversicherung“, sagte die agrarpolitische Sprecherin Gisela Sengl. Landwirtschaftsminister Brunner sagte dazu, es werde nach Möglichkeiten für eine derartige Elementarversicherung gesucht. Bisher seien Versicherungen für die Landwirte nicht erschwinglich.

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