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Beihilfe
24.11.2021

Jetzt gibt es Corona-Hilfen für die Christkindlesmärkte

Betriebe, die von der Absage der Christkindlesmärkte besonders betroffen sind, dürfen auf Hilfe des Staates hoffen.
Foto: Silvio Wyszengrad

Bei der letzten Sitzung des Kabinetts hat die Koalition eine Überbrückungshilfe IV beschlossen. Bis Ende März gibt es nun für notleidende Unternehmen Geld.

Der Corona-November 2021 ist grau und trist. Die Infektionszahlen erreichen wöchentlich neue Rekordwerte, Intensivstationen laufen voll und das Robert-Koch-Institut warnt vor vielen Toten. Die schlechte Lage schlägt längst auch auf die Wirtschaft durch. Der ifo- Geschäftsklimaindex, der wohl wichtigste Stimmungsindikator der deutschen Wirtschaft, ist im November auf 96,5 Punkte gefallen, nach 97,7 Punkten im Oktober. Das teilte das ifo-Institut am Mittwoch in München mit. „Die Unternehmen waren weniger zufrieden mit ihrer aktuellen Geschäftslage. Zudem zeigt sich zunehmender Pessimismus bei den Erwartungen. Lieferengpässe und die vierte CoronaWelle machen den Unternehmen zu schaffen“, hieß es.

Die schlechte Stimmung hat auch der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) registriert. Forderungen, die Hilfen für coronageplagte Unternehmen weiterzuführen, gab es schon länger. Bei der letzten Sitzung des Kabinetts Merkel am Mittwochmorgen einigte man sich nun im Wesentlichen auf eine Fortschreibung der bestehenden Programme. Altmaier stellte die Einzelheiten im Anschluss auf einer Pressekonferenz vor. „Die Corona-Situation ist außergewöhnlich ernst“, sagte der Saarländer, dessen Karriere in der Bundespolitik endet. Statt eines ursprünglich geplanten Rückblicks auf seine Ministerzeit präsentierte Altmaier noch einmal Beschlüsse, die den betroffenen Betrieben einen Weg in die Zukunft weisen sollen. Das soll nun gelten:

Wer Hilfen bekommt

Die aktuelle Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeschrieben. Gleiches gilt für die Neustarthilfe für Selbstständige. Soloselbstständige und Künstler können also direkte Zuschüsse von bis zu 4500 Euro für die drei Monate von Januar bis März bekommen. Auch der Härtefallfonds, der von den Bundesländern abgewickelt wird, soll länger gefüllt werden.

Brüssel hat ebenfalls mehr Spielräume für Corona-Hilfen geschaffen. Die Höchstgrenze für die Förderung pro Betrieb kann so um 2,5 Millionen Euro steigen.

Wer die Anträge stellt

Die Antragstellung läuft weiterhin vor allem über die Steuerberater. Um die neuen Anträge bewältigen zu können, werden die Fristen für die Antragstellung der Überbrückungshilfe II Plus und für das Einreichen der Schlussabrechnung laut Altmaier „großzügig verlängert“.

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Das sind die Voraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen für die neue Überbrückungshilfe IV bleiben im Wesentlichen die alten: Unternehmen müssen einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 nachweisen können. Sie bekommen dann ihre Betriebskosten erstattet. Weil der Bundesrechnungshof jüngst die Höhe der Fixkostenerstattung moniert hatte, bekommen Unternehmen nun bei Umsatzausfällen ab 70 Prozent nur noch bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet. Wer noch von der alten Überbrückungshilfe III Plus profitiert, erhält weiterhin eine Erstattung von 100 Prozent.

Das gilt für Weihnachtsmärkte

Für die Beschicker der Weihnachtsmärkte, die von den aktuellen Absagen besonders betroffen sind, kündigte Altmaier weitere Hilfen an: „Bereits jetzt können Aussteller auf Weihnachtsmärkten die Überbrückungshilfe III Plus erhalten, für sie besonders relevant ist die Abschreibung auf verderbliche Ware und Saisonware. Gleichzeitig erleichtern wir im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV den Zugang zum Eigenkapitalzuschuss für Aussteller auf Weihnachtsmärkten – künftig müssen sie nur für einen Monat einen relevanten Umsatzrückgang nachweisen.“

So blickt Altmaier auf die Konjunktur

Der Aufschwung sei trotz der Rückschläge weiter intakt, betonte Altmaier. Er rechne damit, dass die Wirtschaft im Frühjahr bereits wieder ihr Vorkrisenniveau erreicht. Nun gehe es darum, „einen Sicherheitsgurt für die Beschäftigten, die kleinen und mittleren Unternehmen und die Aussteller auf Weihnachtsmärkten anzulegen“, so Altmaier.

Das sagt die Wirtschaft

Die heimische Wirtschaft begrüßt die Entscheidung. Matthias Köppel, Leiter Standortpolitik bei der IHK Schwaben, sagt: „In der Corona-Krise sind massenhafte Betriebsaufgaben bislang ausgeblieben. Das lag unter anderem an den Corona-Wirtschaftshilfen und der Möglichkeit zur Kurzarbeit. Daher ist es richtig, dass die Politik diese Instrumente jetzt zielgerichtet verlängert und an die neue Situation anpasst.“

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