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Auto
12.09.2013

Bereit für eine neue KFZ-Versicherung? - am 30. November 2013 ist der Tag der Abrechnung

Wechselfrist 30. November
Foto: Elke Wentker (dpa)

Ein weiteres Versicherungsjahr neigt sich dem Ende - wer früh Vorkehrungen für den Versicherungswechsel trifft, profitiert im nächsten Jahr von attraktiven Rabatten.

Bis zum 30. November haben Fahrzeughalter wieder die Möglichkeit, ihre KFZ-Haftpflichtversicherung zu wechseln. Ein Wechsel ist in der Regel bis zum Ende eines Versicherungsjahres erlaubt und hat eine Kündigungsfrist von einem Monat. Die Kündigung ist schriftlich bis zum genannten Termin beim bisherigen Versicherungsnehmer einzureichen, damit eine ordentliche Bearbeitung erfolgen kann. Nach Einreichung der Kündigung bleibt der Versicherungsschutz noch bis zum Jahresende bestehen, wobei man bis zum 1. Januar 2014 Zeit hat, eine neue Autoversicherung abzuschließen. Entsprechend dem Muster der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung verlängern sich die abgeschlossenen Versicherungsverträge grundsätzlich nach Ende der vereinbarten Laufzeit um je ein Jahr, wenn sie nicht durch die Versicherungsnehmer oder Versicherer zuvor schriftlich gekündigt werden.

Zumeist fallen Ankündigungen über eine Beitragserhöhung mit dem erwähnten Stichtag Ende November zusammen, da die Versicherungsinstitutionen gesetzlich dazu verpflichtet sind, mindestens vier Wochen vor Ablauf eines Jahres eine Beitragserhöhung mitzuteilen. Werden Tarifveränderungen erst nach dem 30. November bekannt gegeben, können Versicherungsnehmer allerdings von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und innerhalb der laufenden Vertragsdauer eine außerordentliche Beendigung des Vertragsverhältnisses beantragen. Der Vertrag kann binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung über eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge ohne Rücksicht auf den klassischen Wechselstichtag gekündigt werden. Kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Beiträge etwa nach einer Umstufung der Typen- oder Regionalklasse günstiger werden oder gleich bleiben. Resultieren die Beitragserhöhungen aus einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Erhöhung der Versicherungssteuer), ist das Sonderkündigungsrecht ebenfalls ausgenommen.

Was KFZ-Versicherungen teurer macht

Ein Vergleich der Versicherungsleistungen lohnt sich in diesem Jahr in jedem Fall, denn nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind 2014 einige Umgruppierungen zu erwarten, welche die Preise für Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen in die Höhe schnellen lassen. Grund hierfür sind Änderungen in den Regionalklassen, die kommendes Jahr in zahlreichen Zulassungsbezirken anstehen. Die Regionalklassen spiegeln die Schadensbilanz einer bestimmten Region in einem 5-Jahreszeitraum wieder.

Regionalstatistik PKW 2014

Sie zeigen die Anzahl der Unfälle auf, die in einem Bezirk passieren.

Die Regionalklasse gehört neben der Typklasse, das Alter des Versicherungsnehmers, die jährlich gefahrenen Kilometer, die Schadenfreiheitsklassen und die Höhe der Selbstbeteiligung zu den Dingen, welche in die Versicherungsprämien für das betreffende Fahrzeug einfließen. Anpassungen an die Regionalklassen werden von der Versicherungsbranche jährlich vorgenommen. Allerdings gilt bei den Einstufungen das Prinzip der Egalität, nach dem die Einstufungen für alle Versicherungsnehmer unabhängig vom Anbieter nach gleicher Maßgabe erfolgen. Dabei finden Faktoren wie das Fahrverhalten der Autofahrer, der Zustand der Straßen oder auch die Zahl der in der Region fahrenden Autos Berücksichtigung bei einer Neuberechnung der Versicherungsbeiträge. Kaskoversicherungen beziehen außerdem örtliche Besonderheiten in die Berechnung ein, so etwa die Häufigkeit von Diebstählen, Sturm- und Hagelschäden und die Anzahl der Wildunfälle.

GDV-Regionalklassen

Die Typklasse illustriert in Ergänzung zu der Regionalklasse die Schadens- und Unfallbilanz sowie Reparaturkosten des jeweils versicherten Automodells. Die Angaben hierzu gewinnen Versicherungen in einem jährlichen Abgleich mit aktuellen statistischen Entwicklungen. Alle Typen, die in Deutschland zugelassen sind, werden in die Kalkulation aufgenommen. Die Berechnungen von Kaskoversicherungen umfassen zusätzlich Autodiebstähle, Fahrzeugbrände und Glasschäden, so dass weniger schadensbelastete Modelle eine günstige Typklasse erhalten. Im Hinblick auf die Typklasse kommt es in diesem Jahr nur zu wenigen Verschlechterungen.

Mit dem Versicherungsvergleich frühzeitig beginnen

Deutlich günstigere Konditionen geben den meisten Versicherungsnehmern Anlass zu einem Wechsel des Versicherungsanbieters. Im Verlaufe des Abwerbegeschäfts im November und Dezember liefern sich die KFZ-Versicherungen im Kampf um neue Kunden eine Rabattschlacht. Nutznießer dieser Nachlässe sind Versicherungswillige und Autofahrer, die sich in diesem Zeitraum einen neuen Wagen zulegen und einen guten Erstversicherungsschutz benötigen. Um einen guten Überblick über das Preis-Leistungs-Spektrum der Angebote zu generieren, bietet es sich daher noch vor der Wechselsaion an, die Kfz-Versicherung zu vergleichen. Vorsicht ist bei Basistarifen geboten, die auf den ersten Blick zwar billig sind, aber im Endeffekt einen geringen Leistungsumgang implizieren und sich deshalb im Schadensfall als eine Niete herausstellen können, wenn die Deckungssummen zu gering sind. Diejenigen Fahrzeughalten die früh vergleichen und die Prognosen beachten, sind für den Versicherungswechsel klar im Vorteil.

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