Bewährung für Anton Schlecker - Haft für seine Kinder
Der frühere Drogerie-König Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis. Der 73-Jährige wurde heute zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Seine Kinder dagegen sollen in Haft.
Urteil gegen Schlecker: Im Prozess gegen den insolventen Drogeriegründer hat das Landgericht Stuttgart am Montag eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen Bankrotts gegen den 73-Jährigen verhängt. Außerdem muss Anton Schlecker eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 150 Euro zahlen.
Seine beiden Kinder Lars und Meike sollen dagegen ins Gefängnis. Sie wurden unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs verurteilt. Im Fall von Lars beschlossen die Richter zwei Jahre und neun Monate Haft, im Fall von Meike zwei Jahre und acht Monate.
Den Schlecker-Kindern hatte die Tochterfirma LDG gehört, über die Schlecker die gesamte Logistik der Drogeriefilialen abwickelte.
Schlecker, einst größte Drogeriemarktkette Europas, hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Eine Rettung schlug fehl, etliche tausend Mitarbeiter verloren ihre Jobs.
Um die Pleite an sich ging es nicht vor dem Landgericht Stuttgart - sondern um die Frage, wann Schlecker die drohende Zahlungsunfähigkeit erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Als sogenannter Einzelkaufmann haftete er mit seinem privaten Vermögen für das Unternehmen. Von diesem Zeitpunkt an hätte er daher kein Geld mehr aus dem Konzern ziehen oder privat an andere übertragen dürfen.
Mitte November hatten der Ex-Firmenchef und seine Kinder noch einmal vier Millionen Euro an den Insolvenzverwalter gezahlt, die in die Insolvenzmasse fließen sollen - zur Wiedergutmachung des Schadens. Zuvor hatte die Familie schon zehn Millionen Euro an den Verwalter überwiesen. Insgesamt haben die Gläubiger früheren Angaben zufolge mehr als eine Milliarde Euro an Forderungen angemeldet.
Anton Schlecker wegen Bankrotts verurteilt
In zwei Wochen beginnt im österreichischen Linz ein Zivilverfahren gegen Schleckers Ehefrau Christa und die beiden Kinder, in dem es um Schadenersatz-Forderungen des Insolvenzverwalters der ehemaligen Schlecker-Tochterfirma Dayli geht. Im sächsischen Zwickau läuft bereits ein Verfahren, wie das dortige Landgericht bestätigte. Der Insolvenzverwalter eines früheren Schlecker-Personaldienstleisters verlangt ebenfalls Geld zurück.
Christa Schlecker war anfangs auch im Stuttgarter Strafprozess angeklagt, das Verfahren wurde aber eingestellt. dpa, AZ
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