Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Ringe und Ketten: Blei und Cadmium können Billigschmuck vergiften

Ringe und Ketten
02.12.2016

Blei und Cadmium können Billigschmuck vergiften

Verbraucherschützer haben in Modeschmuck vermehrt gesundheitsschädliches Blei und Cadmium gefunden.
Foto: Uwe Zucchi/Symbolbild (dpa)

Billige Ketten und Ohrringe enthalten oft gefährliches Blei. Das kann Frauen unfruchtbar machen. Schwermetalle befinden sich auch an einer anderen Stelle, wo man sie nicht erwartet.

Frauen, die billigen Modeschmuck tragen, könnten dafür am Ende teuer bezahlen: mit ihrer Gesundheit, ihrer Fruchtbarkeit oder gar ihrem Leben. Denn die verführerisch glitzernden Halsketten, Armbänder und Ohrringe enthalten nicht selten viel zu hohe Anteile der giftigen Schwermetalle Blei und Kadmium. Über die Haut aufgenommen, kann Blei das Nervensystem angreifen und unfruchtbar machen, Kadmium Nieren und Knochen schädigen.

Blei in Modeschmuck: Das kann gefährlich werden

Staatliche Verbraucherschützer fanden im vergangenen Jahr zahlreiche massiv belastete Schmuckstücke. In einem Fall bestand der Verschluss einer Halskette sogar aus reinem Blei. Hätte etwa ein Kind an dem Kettchen um Mutters Hals gelutscht oder den Verschluss gar beim Spiel verschluckt – es hätte sterben können. Helmut Tschiersky, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, ist alarmiert: „Die Hersteller und Importeure von Modeschmuck müssen eindeutig mehr tun, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.“

Am Mittwoch stellte Tschiersky in Berlin den Jahresbericht seines Amtes vor. Weil Modeschmuck bereits im Jahr zuvor durch teils besorgniserregende Nickel-Konzentrationen aufgefallen war, haben die Kontrolleure in ganz Deutschland 262 Modeschmuckproben untersucht. Mit dem Ergebnis, dass zwölf Prozent zu viel Blei und zehn Prozent zu viel Kadmium enthielten. Die Grenzwerte waren teils deutlich überschritten. Tschiersky: „Die Ergebnisse zeigen, dass billiger Modeschmuck häufig problematisch ist. Sollte ein Ring oder Anhänger gar versehentlich verschluckt werden, sind sogar tödliche Vergiftungen möglich.“

Neben dem Modeschmuck haben die Verbraucherschützer im vergangenen Jahr auch Küchenkräuter unter die Lupe genommen. Wer seine Speisen mit Rosmarin, Dill, Oregano oder Schnittlauch würzt oder dekoriert, glaubt ja in der Regel, dass er nicht nur dem Gaumen, sondern auch seiner Gesundheit etwas Gutes tut. Doch oft, so zeigte sich, ist genau das Gegenteil der Fall: Lebensmittelchemiker fanden in zahlreichen Proben Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Aluminium, die teils erheblich über den zulässigen Grenzwerten lagen. Mit der Nahrung aufgenommen, steht Aluminium im Verdacht, etwa Krebs und Alzheimer zu begünstigen.

In vielen Kräutern liegt Aluminiumwert über zulässigem Grenzwert

In mehr als der Hälfte der Kräuterproben lag der Aluminiumwert über dem zulässigen Grenzwert. Untersucht wurden frische Kräuter im Töpfchen, frische geschnittene und getrocknete Kräuter. Ursache der Kontamination sei mutmaßlich die Verwendung von aluminiumhaltigen Pflanzenschutzmitteln, die sich auch in den Böden anreichern. Kräuter aus Nicht-EU-Staaten waren besonders häufig belastet. Ein unmittelbares Risiko für die Liebhaber von Dill, Oregano oder Rosmarin sieht das Amt aber nicht. Denn Kräuter würden in der Regel nur in relativ geringen Mengen verzehrt.

Alarm schlägt das Bundesamt auch bei Waschmitteln und Haushaltsreinigern: Manche machen nicht nur sauber, sondern enthalten übermäßig viele Mengen an Stoffen, die Allergien hervorrufen können. Sogenannte Isothiazolinone sind Verbindungen, die Wasch- und Reinigungsmittel länger haltbar machen sollen. „Für empfindliche Menschen können sie zum Problem werden“, heißt es in dem Bericht. Ab einer bestimmten Konzentration muss das Produkt den Warnhinweis „Kann Allergien auslösen“ tragen. 16 Prozent der Proben überschritten diese Schwelle. Selbst vier Prozent der untersuchten Kosmetikartikel für Kinder, etwa Duschgel und Shampoo, enthielten die bedenklichen Stoffe.

Probleme auch bei Waschmitteln und Haushaltsreinigern

Insgesamt untersuchten die rund 400 bei den Kommunen angesiedelten deutschen Verbraucherschutzbehören 2015 fast 400000 Proben von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen. In rund zwölf Prozent gab es Beanstandungen, in mehr als der Hälfte der Fälle ging es um Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten. Immerhin 16 Prozent der beanstandeten Fälle waren mikrobiologisch verunreinigt. Mehr als eine halbe Million Betriebe haben die amtlichen Lebensmittelkontrolleure im Jahr 2015 besucht – manche mehrfach. Bei 25 Prozent der kontrollierten Firmen wurden Verstöße festgestellt – fast die Hälfte davon betrafen die Betriebshygiene.

Sowohl bei Betriebskontrollen als auch bei Produktproben fällt zudem eine gestiegene Anzahl der Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten auf. Hintergrund ist die erst seit zwei Jahren geltende EU-Lebensmittel-Informationsverordnung. Sie besagt etwa, dass Zutaten, die Allergien auslösen können, ausgewiesen werden müssen. Diese gilt auch für „lose Ware“ in Bäckereien, Metzgereien oder Restaurants, wo die Kunden etwa per Aushang informiert werden müssen. „Das funktioniert leider noch nicht überall perfekt“, sagt Tschiersky.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.