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  3. Bundesfinanzhof: BFH: Betrugsopfer müssen Scheingewinne nicht versteuern

Bundesfinanzhof
14.05.2021

BFH: Betrugsopfer müssen Scheingewinne nicht versteuern

Der Bundesfinanzhof stärkt Opfern von Anlagebetrügern den Rücken.
Foto: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)

Für ahnungslose Opfer von Anlagebetrügern bedeutet das Schneeballsysteme oft einen doppelten Verlust: Zuerst ist das Geld weg, anschließend will das Finanzamt die Scheingewinne besteuern.

Deutschlands höchstes Finanzgericht springt den Opfern von Anlagebetrügern gegen die Finanzbehörden zur Seite: Für nicht ausgezahlte Scheingewinne aus Schneeballsystemen müssen auch keine Steuern gezahlt werden - sofern die Betrüger ihren geprellten Kunden vorgegaukelt haben, dass sie die Kapitalertragsteuer ordnungsgemäß ans Finanzamt überwiesen hatten. Der Bundesfinanzhof in München veröffentlichte am Freitag die Urteile in drei ähnlich gelagerten Fällen.

Geldanlage: Wie funktioniert ein Schneeballsystem?

Geklagt gegen ihr örtliches Finanzamt hatte unter anderem eine niedersächsische Anlegerin. Die Frau zählte zu den Opfern eines mittlerweile verurteilten Betrügers aus Nürnberg, der von 2009 bis 2013 hunderte Anleger geprellt und damit unter anderem seinen Fuhrpark mit über 20 Luxusautos finanziert hatte. "Das war ein Schneeballsystem mit 56 Millionen Euro im Topf", sagte der bei der Kanzlei Brandi arbeitende Rechtsanwalt Rüdiger Hitz, der die Frau vor dem BFH vertrat. "Es hat vor einigen Jahren auch größere Schneeballsysteme gegeben, bei denen es um dreistellige Millionenbeträge ging. Derartige Betrugsfälle kommen regelmäßig vor."

Schneeballsystem bedeutet, dass die Betrüger ihre Gewinne durch das Einwerben immer neuer Kundengelder erwirtschaften und nicht am Kapitalmarkt. Sobald sich nicht mehr genügend neue Kunden finden, brechen Schneeballsysteme zusammen.

Bundesfinanzhof erklärt Vorgehen der Finanzbehörden für rechtswidrig 

Die Firma des Betrügers hatte der Frau für das Jahr 2012 Aktiengewinne von über 26.000 Euro bescheinigt und in der Abrechnung angegeben, dass die Kapitalertragsteuer ans Finanzamt gezahlt worden sei - was nicht stimmte. Die Frau hatte sich ihren "Gewinn" nicht auszahlen lassen, sondern erneut angelegt. 2013 brach die kriminelle Firma zusammen. Das Finanzamt forderte dann von der Frau die Steuern, die der Anlagebetrüger nicht abgeführt hatte.

In der ersten Instanz vor dem niedersächsischen Finanzgericht hatte die Frau verloren, doch der BFH hat diese Entscheidung nun aufgehoben. Laut Bundesfinanzhof ist ein derartiges Vorgehen der Finanzbehörden rechtswidrig. Denn die betrogene Anlegerin wusste nicht, dass die Firma die fälligen Steuern nicht abgeführt hatte. "Danach ist bei der Steuerpflicht von Scheinrenditen aus betrügerischen Schneeballsystemen nicht auf die objektive Lage, sondern auf die subjektive Vorstellung des Anlegers abzustellen", heißt es in der Entscheidung.

Anwalt Hitz sieht nun gute Chancen, dass weitere Anleger vom Finanzamt geforderte Steuern auf Scheingewinne nicht bezahlen müssen: "Fingierte Steuerbescheinigungen über angeblich abgeführte Kapitalertragsteuer sind bei Schneeballsystemen gang und gäbe", erklärte der Jurist. "Bundesweit sind unzählige Verfahren zu Steuerbescheiden anhängig, bei denen die abgeltende Wirkung der Scheinsteuerzahlungen nicht anerkannt wurde." (dpa)

Lesen Sie auch: BGH befreit Opfer von Schneeballsystemen von Beweispflicht

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