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Geld
11.10.2012

Bundesfinanzhof rügt Erbschaftsteuer

Der Bundesadler wacht über den Eingang des Bundesfinanzhofes in München. Foto: Frank Leonhardt dpa

Wer in Deutschland ein Unternehmen erbt, kann im Gegensatz zu Privatpersonen vom Fiskus verschont bleiben. Die obersten Steuerrichter halten das für verfassungswidrig.

Der Bundesfinanzhof hält das geltende Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig. Wer in Deutschland ein Unternehmen erbt, kann sich vollständig von der Erbschaftsteuer befreien lassen, sofern er bestimmte Auflagen erfüllt – ganz im Gegensatz zu Privatpersonen. Die höchsten Steuerrichter sehen darin eine „verfassungswidrige Überprivilegierung“ zum Nachteil der übrigen „Steuerpflichtigen, die die Begünstigungen nicht beanspruchen könnten“. Die Richter legen das 2009 in Kraft getretene Gesetz jetzt dem Bundesverfassungsgericht vor. Nur Karlsruhe kann letztlich entscheiden, ob die Steuer in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt.

Steinbrück rechnete schon 2008 mit Klagen gegen das Gesetz

Die Richter stören sich vor allem an der starken Begünstigung von Betriebsvermögen. Diese Privilegierung verletze den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und führe „zu einer durchgehenden, das gesamte Gesetz erfassenden verfassungswidrigen Fehlbesteuerung“. Das Bundesverfassungsgericht selbst hatte 2006 die damalige Regelung für gesetzeswidrig erklärt, weil sie Immobilien und Betriebsvermögen zu niedrig bewertet hatte. Nach jahrelangem koalitionsinternem Streit hatten Bund und Länder Ende 2008 die Neuregelung verabschiedet. Der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) räumte schon damals ein, dass viele Klagen gegen die Reform zu erwarten seien.

Seither zeigt sich der Staat bei der Weitergabe von Firmenvermögen betont großzügig. Wer sich verpflichtet, einen vererbten Betrieb mindestens sieben Jahre fortzuführen, bleibt komplett von der Erbschaftsteuer verschont. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass das Lohnniveau im Unternehmen ungefähr gleich bleibt, also keine Arbeitsplätze abgebaut werden. Wer sich für fünf Jahre verpflichtet, spart sich immerhin 85 Prozent Steuern. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss Erbschaftsteuer nachgezahlt werden. Der Gesetzgeber hatte damals argumentiert, die Betriebe nicht übermäßig belasten zu wollen. Der Bundesfinanzhof aber betont, es könne „nicht unterstellt werden, dass die Erbschaftsteuer typischerweise die Betriebsfortführung gefährde“.

IHK sieht Gefahr für Mittelstand

Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben sieht man das anders. Sollte künftig auch auf Betriebsvermögen Erbschaftsteuer fällig werden, sagt Steuerexperte Kurt Geyer, „dann ist das eine riesige Gefahr für den Mittelstand“. Diese Mehrbelastung bringe einen Teil der Firmen in Schwierigkeiten. „Und letztlich wird dadurch auch die Unternehmensnachfolge erheblich erschwert.“

Bis 2014 sollen in Deutschland rund 110 000 mittelständische Betriebe übergeben werden. Beim Bundesverband der Mittelständischen Wirtschaft (BVMW) betont man, dass Firmeninhaber gerade bei der Regelung ihrer Nachfolge Planungs- und Rechtssicherheit sowie Eigenkapital benötigten. „Wer das infrage stellt, gefährdet den Erhalt des Unternehmens und vieler Arbeitsplätze“, sagt Verbandspräsident Mario Ohoven.

Lücke im Gesetz

Auch Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw), betont: „Wir müssen an der Begünstigung festhalten.“ Früher sei ein Generationswechsel für viele Unternehmen eine gewaltige finanzielle Belastung gewesen. Durch die Reform seien Wettbewerbsfähigkeit, Zukunftsperspektiven und Arbeitsplatzsicherheit im Fall einer Betriebsübergabe deutlich gestiegen.

Die obersten Steuerrichter bemängeln darüber hinaus, dass auch Privatpersonen die Vergünstigungen nutzen können. „Durch rechtliche Gestaltungen“ sei es möglich, Privatvermögen in unbegrenzter Höhe als begünstigtes Betriebsvermögen zu deklarieren. Sogar eine sogenannte „Cash-GmbH“, deren Vermögen ausschließlich aus Bankguthaben bestehe, könne dem Gesetz zufolge steuerfrei verschenkt oder vererbt werden, kritisierten die Richter. Experten vermuten, dass auch diese Steuergestaltungen ein Grund für den Einnahmerückgang bei der Erbschaftsteuer sein könnten. Im vergangenen Jahr verdiente der Fiskus damit 4,2 Milliarden Euro. Damit sind die Einnahmen seit 2008 um elf Prozent gesunken.

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