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  3. Urteil: Männliche Küken dürfen vorerst weiter massenhaft getötet werden

Urteil
13.06.2019

Männliche Küken dürfen vorerst weiter massenhaft getötet werden

Jedes Jahr werden Millionen männlicher vergast.
Foto: Bernd Wüstneck, dpa

Millionen männliche Küken dürfen auch in Zukunft weiter getötet werden - zumindest vorerst. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden.

Das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist weiterhin zulässig – allerdings nur noch für eine Übergangsfrist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Töten darf also vorerst weitergehen – bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung schon im Hühnerei zur Verfügung stehen. Trotzdem stärkten die Richter die Tierschutzbelange: Aus Sicht der Bundesrichter reichen die von der Geflügelwirtschaft bislang angeführten wirtschaftlichen Gründe als Rechtfertigung für das Töten nicht mehr aus. Laut Gesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. „Die Belange des Tierschutzes wiegen schwerer als das wirtschaftliche Interesse der Brutbetriebe“, erklärte das Gericht.

Kükentöten weiter erlaubt: Geflügelzüchter sind zufrieden mit Urteil

Friedrich-Otto Ripke, Präsident des deutschen Geflügelwirtschaftsverbands, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: „Es ist eine kluge Entscheidung, die der Realität gerecht wird und der Wissenschaft Zeit gibt, die Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei erfolgreich zum Abschluss zu bringen.“ Denn ohne praxistaugliche Alternativen gehe es nicht. Damit ein Verfahren praxistauglich werden kann, müssten aus Sicht der Wirtschaft folgende Bedingungen erfüllt werden: flächendeckende Verfügbarkeit der Technik, ausreichende Geschwindigkeit mit einer erforderlichen Sortierkapazität von etwa 100 000 Eiern am Tag, Genauigkeit von mindestens 95 Prozent bei der Bestimmung des Geschlechts sowie allenfalls geringfügig verminderte Schlupfrate der weiblichen Eier. Dies könne noch nicht gewährt werden.

Dem widerspricht das CSU-geführte bayerische Agrarministerium. „Die Geflügelwirtschaft hat sich bereits vor Jahren gemeinsam mit der Wissenschaft und unterstützt von der öffentlichen Hand auf den Weg gemacht, um Alternativen zum Kükentöten zu entwickeln“, sagte der Sprecher. Mit den Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei und der Zucht von Zwei-Nutzungs-Hühnern beispielsweise stünden Möglichkeiten zur Verfügung, das Töten zu beenden. „Diese Möglichkeiten müssen jetzt auch schnellstmöglich flächendeckend genutzt werden.“

Alternativen zum Kükentöten gibt es bereits

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch kritisiert die juristische Entscheidung massiv. Das Kükentöten stehe „in einem eklatanten Widerspruch zu dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz“, beklagt Foodwatch-Sprecher Matthias Wolfschmidt. „Wenn das Tierschutzgesetz das massenhafte Töten männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen erlaubt, dann ist es in seiner jetzigen Form verfassungswidrig.“ Wolfschmidt appelliert an Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), das Gesetz auf den Prüfstand zu stellen. Klöckner setzt auf Zeit und erklärt, ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung sei auf dem Weg zur Serienreife und werde Brütereien bald flächendeckend zur Verfügung stehen.

Wer das Kükentöten nicht unterstützen will, kann das im Supermarkt tun. Bei vielen Supermärkten gibt es Eier von Initiativen, die auf das Töten männlicher Küken verzichten. Die Aufzucht der Tiere finanzieren die Anbieter durch einen Preisaufschlag von rund vier Cent pro Ei. Am Produkt ändert sich dadurch nichts: Ei bleibt Ei.

Laut Statistischem Bundesamt gab es in Deutschland 2018 insgesamt 63 Brütereien, in Bayern sind es laut Bayerischer Landesanstalt für Landwirtschaft 23, davon allerdings keine in Schwaben. Der Schwerpunkt liegt in der Oberpfalz.

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Die Diskussion ist geschlossen.

13.06.2019

Mal wieder völlig daneben, es steht doch nur der Profit einer einflussreichen Branche im Vordergrund.