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Bundesgerichtshof
27.05.2021

Allgäuer Unternehmen kämpft gegen Lindt um die Goldhasen

Lindt ist mit seinem Goldhasen unumstrittener Marktführer bei Schokohasen in Deutschland – und scheut keinen Streit, um diese Position zu verteidigen.
Foto: Amelie Sachs, dpa

Die Goldhasen von Lindt sind bekannt. Mit Schokohasen in ähnlicher Farbe machen Allgäuer dem Schweizer Konzern Konkurrenz. Jetzt es vor den Bundesgerichtshof.

Mittlerweile dürften die meisten Beweisstücke wohl verspeist sein. Doch das nächste Osterfest kommt bestimmt. Und wenn es nach dem Schweizer Schoko-Riesen Lindt geht, soll dann zuvor nur noch ein sitzender Hase in Goldfolie in den Supermarktregalen stehen – der Lindt-Goldhase nämlich. Verbannt oder zumindest anders eingepackt werden sollte dagegen ein erstmals 2018 dahergehoppelter Schokohase der Confiserie Heilemann aus Woringen im Landkreis Unterallgäu. Der Grund: Nach Ansicht von Lindt ist der Goldton des Schweizer Hasen geschützt und darf nicht einfach so von anderen Schokoladenhohlfigurenherstellern genutzt werden. Seit Donnerstag wird der Streit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ausgetragen, nachdem die ursprünglich für Februar angesetzte Verhandlung coronabedingt verschoben wurde.

Ein Urteil gab es jetzt in Karlsruhe noch nicht, es soll in den kommenden Wochen verkündet werden. Der Streit hat aber schon eine lange Vorgeschichte – und Lindt dabei eine eher gemischte Bilanz. Die durchaus klagefreudigen Schweizer haben schon zwischen 2002 und 2013 versucht, die fränkische Confiserie Riegelein im Goldhasen-Business juristisch in die Schranken zu weisen. Damals ging es im Wesentlichen um die Form des sitzenden Hasen. Gleich zweimal landete der Streit damals beim BGH – jedes Mal mit dem schlechteren Ende für Lindt. Beinahe parallel entschied damals auch der Europäische Gerichtshof, dass der Lindt-Goldhase nicht als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke geschützt werden kann.

Streit um Schokohasen: Lindt sagt, der Farbunterschied sei kaum zu erkennen

Auch wenn der Schweizer Goldhase nicht unbedingt ein Fall für die Rote Liste ist – laut den Prozessunterlagen am BGH hat das Unternehmen in den letzten 30 Jahren in Deutschland mehr als 500 Millionen davon abgesetzt, der Marktanteil lag im Jahr 2017 bei über 40 Prozent –, wacht Lindt weiter eifersüchtig über den wichtigen Umsatzbringer. Diesmal versucht Lindt es über die Farbe. Seit 1994 wird der Lindt-Goldhase im aktuellen Goldton eingepackt. Im Mai 2017 hat sich Lindt die Farbmarke „gold (Pantone Premium Metallics coated 10126 C)“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für Schokohasen eintragen lassen. Im November des gleichen Jahres hat die Confiserie Heilemann erfolglos versucht, die Löschung der Marke durchzusetzen. Auch dieser Streit liegt noch vor Gericht. Aber im aktuellen Fall beruft sich Lindt gar nicht auf diese Marke, sondern argumentiert, dass dem Gold durch die langjährige Benutzung quasi Markenschutz zugewachsen sei. Die Verbraucher würden goldene Osterhasen eben automatisch mit Lindt verbinden.

Seit Jahren will der Schokoladenhersteller Lindt seinen bekannten goldfarbenen Osterhasen vor allzu ähnlicher Konkurrenz schützen. (Archivbild).
Foto: Angelika Warmuth, dpa

Auf Anfrage will sich Lindt nicht zum laufenden Verfahren äußern. Eine Sprecherin schreibt lediglich, Lindt beabsichtige nicht, „einen anderen Schokoladenhasen-Hersteller aus dem Markt zu verdrängen“. Vielmehr gehe es um den Schutz einer über viele Jahre hinweg aufgebauten Produktausstattung vor widerrechtlichen Nachahmungen. Vor Gericht argumentiert das Unternehmen, der Farbunterschied zwischen den beiden Verpackungen sei minimal, das Heilemann-Logo an der Flanke des Hasen kaum zu erkennen, kurz: Die Kunden sollten glauben, sie hätten den Original Lindt-Goldhasen vor sich.

Lindt will Heilemann die Goldfolie verbieten: Nun soll das letzte Wort aus Karlsruhe kommen

Auch von Heilemann war am Donnerstag keine Stellungnahme zu bekommen. Tatsache ist aber, dass die seit dem Jahr 2016 vom thüringischen Mittelständler Viba sweets übernommene Confiserie ihren in Goldfolie verpackten Schokohasen auch Ostern 2020 und 2021 verkauft hat. Die erste Runde vor Gericht hat Lindt gewonnen. Im Oktober 2019 gab das Landgericht München Lindt recht. Im darauffolgenden Verfahren am Oberlandesgericht München, wendete sich das Blatt und Heilemann war obenauf. Der Wiedererkennungseffekt des Lindt Goldhasen beruhe auf einer Kombination von Form und Farbe. Lindt könne für den Goldton deshalb keinen Markenschutz beanspruchen, so die Richter. Nun soll also das letzte Wort aus Karlsruhe kommen.

Dass an die 80 Prozent der Verbraucher die Farbe Gold intuitiv mit Lindt verbinden, ist für die Richter des ersten Zivilsenats dort ein starkes Argument, das wurde am Donnerstag deutlich. Das OLG habe dies zu Unrecht ignoriert. Damit wäre aber noch nicht die Grundfrage geklärt, ob sich der Lindt- und der Heilemann-Hase tatsächlich zum Verwechseln ähnlich sehen.

Streitpunkt Goldfolie und rote Schleife: Haribo klagte erfolglos gegen Lindt

Wie auch immer das Urteil ausfällt, Lindt hat jedenfalls schon reiche Erfahrung. Im September 2015 siegte das Unternehmen in einem anderen Markenrechtsstreit gegen Haribo. Damals war Lindt die beklagte Partei. Zu Weihnachten 2011 hatte das Unternehmen erstmals einen in Goldfolie verpackten Schokoteddy in den Handel gebracht. Haribo vertreibt seine berühmten Gummibärchen aber auch unter der Wortmarke „Goldbären“. Auf der Verpackung der Fruchtgummis ist ein Bär mit roter Schleife zu sehen. So eine hatte auch der Lindt-Schokobär – wie auch die Lindt-Goldhasen. Damals gab der BGH Lindt Recht, die Markenrechte von Haribo seien durch den Schokobären nicht verletzt worden. Zur Begründung hieß es damals auch, der BGH wolle mit seiner Entscheidung eine „Monopolisierung von Warengestaltungen“ vermeiden. (mit dpa)

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