Bundesrat stimmt Rückkehr der Meisterpflicht zu
Um einen Betrieb selbstständig zu führen, brauchen Handwerker einiger Gewerke ab 2020 wieder einen Meisterbrief. Dahinter steckt wirtschaftliches Kalkül.
Auch der Bundesrat hat die Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen gebilligt. Die Länderkammer erhob am Freitag keine Bedenken gegen Änderungen der Handwerksordnung - der Bundestag hatte diese vor einer Woche beschlossen. Die Änderungen sollen Anfang 2020 in Kraft treten.
Die Meisterpflicht wird damit für zwölf Gewerke wieder eingeführt. Darunter sind: Fliesen- und Parkettleger, Rollladentechniker und Orgelbauer, dazu Drechsler, Holzspielzeugmacher, Böttcher und Raumausstatter.
Die Meisterpflicht soll Qualität sicherstellen
Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten einen Bestandsschutz. Vor 15 Jahren war in mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht weggefallen.
Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sagte: "Bundestag und Bundesrat setzen mit ihrem klaren "Ja zum Meister" ein starkes Zeichen für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk. Durch das Meisterbrieferfordernis werden gezielt Anreize gesetzt, um die Potenziale für die Innovations- und Leistungsfähigkeit im Handwerk auszubauen."
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hatte seit langem für ein Comeback des Meisterbriefs geworben. Wollseifer hatte wiederholt vor Marktverzerrungen gewarnt. Im Handwerk gebe es eine zunehmend Zahl von Solo-Selbstständigen, hatte er gesagt und die Folgen so benannt: "Weniger Auszubildende, weniger Fachkräfte, weniger Qualität, schneller vom Markt verschwindende Betriebe und infolge dessen ein geringerer Gewährleistungs- und Verbraucherschutz." (dpa)
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