Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Bericht: Bundesregierung will wohl Rechtsgrundlage für Fahrverbote schaffen

Bericht
24.02.2018

Bundesregierung will wohl Rechtsgrundlage für Fahrverbote schaffen

Deutschen Autofahrern drohen Fahrverbote.
Foto: Matthias Balk, dpa (Archiv)

Am Dienstag will das Bundesverwaltungsgericht über Fahrverbote in Städten entscheiden. Laut einem Bericht bereitet die Bundesregierung die Rechtsgrundlage dafür vor.

Die Bundesregierung will einem Zeitungsbericht zufolge schon bald eine Rechtsgrundlage für streckenbezogene Fahrverbote bei einer zu hohen Abgasbelastung schaffen. Wie die Rheinische Post (Samstagsausgabe) unter Berufung auf ein Schreiben von Verkehrs-Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) an den Grünen-Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel berichtete, soll die Regelung möglicherweise schon in die nächste Novelle der Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll.

Barthles Schreiben zufolge geht es um eine "neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen" in der Straßenverkehrsordnung. "Damit wären künftig erstmals im Straßenverkehrsrecht auch streckenbezogene gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Feinstaub möglich", fügte Barthle demnach hinzu. Fahrverbote könnten die Städte dann auch unabhängig vom Vorliegen eines Luftreinhalteplans anordnen.

Lassen sich Fahrverbote nicht mehr vermeiden?

Am Donnerstag hatte sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Rechtmäßigkeit von Fahrverboten in Städten als mögliche Maßnahme zur Senkung der zu hohen Stickstoffdioxidwerte beschäftigt. Die Verhandlung geht auf Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in einer Reihe von Städten zurück. Die Umweltorganisation will erreichen, dass die Pläne zur Luftreinhaltung dort so geändert werden, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts soll nun am Dienstag verkündet werden.

Der Grünen-Politiker Gastel sagte der Rheinischen Post, die Bundesregierung scheine Fahrverbote "inzwischen für unvermeidlich zu halten". Damit gestehe sie auch "ihr eigenes Versagen in Sachen Luftreinhaltung ein".

Zu der geplanten Regelung über die Straßenverkehrsordnung sagte Gastel, es sei zwar gut, Rechtssicherheit zu schaffen. Er warnte aber vor einem "Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen, weil die Bundesregierung die Verantwortung auf Städte und Kommunen abwälzt". Deshalb sei aus seiner Sicht ein Gesetz zur Einführung einer bundesweiten blauen Plakette für schadstoffarme Dieselautos nötig. Das lehnt die Bundesregierung bislang ab. (afp)

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.