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  3. Corona-Pandemie: Impfstatus: Holetschek will Auskunftsrecht für weitere Arbeitgeber

Corona-Pandemie
03.09.2021

Impfstatus: Holetschek will Auskunftsrecht für weitere Arbeitgeber

Laut einem Beschluss der Großen Koalition sollen Kitas, Schulen und Heime bald den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen.
Foto: Friso Gentsch, dpa

Sollen Arbeitgeber den Impfstatus der Beschäftigten erfragen dürfen? Die Koalition hat sich auf einen Kompromiss verständigt. Bayerns Gesundheitsminister geht der nicht weit genug.

Sollen Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfragen dürfen? Die Regierungskoalition aus Union und SPD hatte sich in der Nacht zum Freitag darauf verständigt, dass auch die Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig ihrem Arbeitgeber Auskunft darüber geben sollen, ob sie gegen Corona geimpft sind oder eine Erkrankung überstanden haben. Bisher war diese Abfrage laut Infektionsschutzgesetz etwa in Krankenhäusern, bei ambulanten Pflegediensten und Arztpraxen erlaubt. Der nun gefundene Kompromiss sorgt aber für weitere Diskussionen.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat zunächst begrüßt, dass Arbeitgeber künftig von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können. Holetschek sagte unserer Redaktion: „Wir müssen insbesondere ältere Menschen vor Corona schützen – deshalb ist es wichtig zu wissen, ob Pflegekräfte geimpft sind. Genauso sinnvoll ist es, den Impfstatus von Beschäftigten in Kitas und Schulen zu kennen.“ Holetschek fordert aber eine Ausweitung: „Nach meiner Ansicht sollte es sogar darüber hinaus in anderen Bereichen ein Auskunftsrecht von Arbeitgebern über den 3G-Status ihrer Mitarbeitenden geben. Denn damit könnten konkrete Hygienekonzepte am Arbeitsplatz besser umgesetzt werden.“

Arbeitgeber dürfen Impfstatus in sensiblen Branchen erfragen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich am Freitagmorgen im Gespräch mit dem Deutschlandfunk nicht zufrieden mit dem Kompromiss gezeigt. Er hätte, wie er dem Radiosender sagte, die Abfrage des Impfstatus gerne auf alle Arbeitsbereiche ausgeweitet: „Zum Beispiel für die Arbeit im Großraumbüro und für die Organisation der Arbeit macht es schon Sinn, wenn der Arbeitgeber weiß, wie jeweils der Impfstatus ist.“


Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) machte sich auch für eine Ausweitung stark. Er sagte: „Dies ist ein erster wichtiger Schritt. Ich bin aber überzeugt, dass weitere Schritte notwendig und erforderlich sind. Ich setze darauf, dass der Koalitionspartner seine ablehnende Haltung ändert. Es geht immerhin um den Gesundheitsschutz von vielen tausend Menschen bei der Arbeit.“

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Und Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sieht ebenfalls Nachbesserungsbedarf. Er kritisierte den Beschluss so: „Manche Kompromisse sind notwendig, manche wirken und wiederum andere wirken wie Budenzauber im Wahlkampf. Die Festlegung der Koalition auf eine Mini-Ausweitung des Fragerechts des Arbeitgebers über den Impfstatus gehört zu Letzterem. Es ist erstaunlich, dass aufgrund der Blockade eines Koalitionspartners dem betrieblichen Gesundheitsschutz Steine in den Weg gelegt werden. Es ist unverständlich, dass der Arbeitgeber bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen kann, ihn aber nicht erfragen darf.“ Dulger erklärte weiter, dass wer von den Betrieben zu Recht vollen Einsatz beim Gesundheitsschutz der Beschäftigten verlangt, der dürfe beim Auskunftsrecht nicht kneifen. „Daher sollte der Bundestag in der nächsten Woche das Fragerecht für alle Branchen und Betriebe öffnen. Weg vom Klein Klein hin zu einer erfolgreichen Pandemiebekämpfung.“

IHK-Schwaben: Jetzige Einigung ist keine Verbesserung

Die regionale Wirtschaft äußerte gleichfalls Kritik: Marc Lucassen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben, sagte: „Wir begrüßen jede Lösung, die zu einem optimalen Infektionsschutz am Arbeitsplatz beiträgt und gleichzeitig die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern berücksichtigt. Die jetzige Einigung bringt in den allermeisten Unternehmen keine Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes mit sich.“ Das Ziel solle daher weiterhin sein, allen Unternehmen – branchenunabhängig – eine „zielgerichtete Steuerung“ betriebsinterner Hygienekonzepte zu ermöglichen, ohne die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu verletzen. Die allgemeine Einführung der 3G-Regel auch für Beschäftigte könnte solch ein pragmatischer und praxisnaher Weg sein.

Lehrer- und Lehrerinnenverbands-Präsidentin Simone Fleischmann übt Kritik

Es gibt die, denen die Ausweitung des Auskunftsrechtes nicht weit genug geht. Und es gibt die, für die der jetzige Kompromiss bereits zu übergriffig ist: Die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), Simone Fleischmann, kennt die Impfquote in der bayerischen Lehrerschaft nicht genau. Auch wenn sie sie als „sehr hoch“ bezeichnet, hält sie nichts davon, dass der Impfstatus ihrer Kolleginnen und Kollegen nun erfragt werden darf. Fleischmann sagte im Gespräch mit unserer Redaktion: „Es gibt sehr gute Gründe, die Rechte und den Datenschutz der Lehrerschaft zu wahren. Wir sind nun möglicherweise nur einen Schritt von der Impfpflicht entfernt.“

Auch die Gewerkschaften stehen der Ausweitung des Abfragerechts für die Arbeitgeber zum Teil skeptisch bis ablehnend gegenüber.

Eine Sprecherin von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte am Freitag in der Pressekonferenz der Bundesregierung, das Arbeitsrecht sehe keine grundsätzliche Abfrage des Impfstatus vor und mache dies auch nicht möglich. Der Minister sei aber offen für pragmatische Lösungen.

Der Bundestag wird sich nun am Dienstag der kommenden Woche mit der vom Gesundheitsausschuss auf den Weg gebrachten Änderung des Infektionsschutzgesetzes befassen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

04.09.2021

Warum in allen Innenräumen die 3G-Regel anzuwenden ist, außer in Büros und Werkshallen, kann ich nicht nachvollziehen.

Dies ist außerdem kein Problem des Datenschutzes, sondern der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Der Arbeitgeber muss ein Interesse am Schutz der Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer haben (gesetzlich verpflichtet und durch den Betriebsrat zu kontrollieren). Hier geht es nicht um Schwangerschaft! Hier geht es um eine ansteckende Krankheit!!!

Ist dies nicht möglich (Begründung Datenschutz - welcher Schwachsinn) muss er laut Verordnung in seiner Gefährdungsbeurteilung vom "worst case" ausgehen:
- keiner genesen
- keiner geimpft
- keiner getestet

Ich weiß jetzt nicht was besser ist
- kompletter Lockdown (entsprechend der Gefährdungsbeurteilung)
- wesentliche Erleichterungen, da notwendige Informationen erhalten

Jetzt noch ein Witz (Bericht BR24 von heute)
Lehrer sind gegen der Mitteilungspflicht gegenüber der Arbeitgeber, sind aber mit der 3G-Regel einverstanden
(wer jetzt den Witz nicht verstanden hat: was ist der Unterschied zwischen Mitteilungspflicht und 3G-Regel)

04.09.2021

Es muss doch schon als idiotisch bezeichnet werden, dass hier bei solch einer gravierenden und pandemieartigen Sache, mögliche Aspekte des Datenschutzes vorrangig favorisiert werden. Während bei anderen, wichtigeren Themen des Datenschutzes in keiner Weise diese Schutzmechanismen eingefordert bzw. umgesetzt werden. Ein Arbeitgeber soll und muss seine Beschäftigten schützen; doch wie soll er dies sinnvoll, wirtschaftlich angepasst und effizient lösen, wenn er nicht mal berechtigt ist, seine Beschäftigten diesbezüglich danach zu fragen. Letztlich dient dies doch auch ihren ureigensten Interessen. Und schlussendlich, welche gravierenden Datenschutzprobleme werden denn hier letztlich berührt. Nach wie vor gilt auch, dass der Arbeitgeber entsprechende Verschwiegenheitsplichten inne hat. Ein Aushang am Informationsboard kommt somit wohl kaum in Betracht!

04.09.2021

Ich weiß nicht was daran unverständlich sein soll. Alle Eltern wissen dass z.B. in Schulen alljährlich der Impfstatus bez. Masern bei Kindern abgefragt wird. Das übrigens nicht vom Gesundheitsamt, nein vom Klassenlehrer! Wir geben also jetzt schon Dinge über unsere Kinder preis die den z.B. Lehrer in meinen Augen nichts angehen. Können aber gleichzeitig unserem AG nicht sagen ob wir geimpft sind oder nicht!? Wir fahren in Urlaubsländer wo div. Medikamente bzw. Impfungen notwendig sind sonst darf man nicht einreisen. Das nehmen wir in Kauf, um zu reisen, können aber unserem AG nicht sagen ob wir geimpft sind oder nicht?! Wir machen uns auf Facebook, Twitter, Instagram, Whats App usw. total gläsern weil jeder meine "Story" anschauen soll bzw. muss, können aber unserem AG nicht sagen ob wir geimpft sind oder nicht?! Unsere Daten sind uns vollkommen egal wenn's um Social Media geht oder wir zum Essen gehen und einem wild fremden Menschen unseren COV Pass unter die Nase halten, machen aber bei so einer Sache ein riesen Fass auf?! Ich fände es gut.

03.09.2021

Aus diesem Bericht:
<< Es ist unverständlich, dass Arbeitgeber bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen kann, ihn aber nicht erfragen darf. >>
Es muss hier heißen: dem Imp- oder Genesungsstatus berücksichtigen MUSS

Der Arbeitgeber muss eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erstellen und dann entsprechend handeln, bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Geldstrafen!

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
Freiwilligkeit
jeder Mitarbeiter gibt diese Informationen freiwillig heraus. Die Gefährdungsbeurteilung kann überarbeitet werden und das Arbeitsleben wird wieder einfacher und angenehmer (für Verweigerer gelten dann Sonderregeln)
Auskunftspflicht (3G)
Die Gefährdungsbeurteilung kann überarbeitet werden und das Arbeitsleben wird wieder einfacher und angenehmer

Der Arbeitgeber hat für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Ohne die Auskunftspflicht ist dies nicht möglich!
Es ist doch sehr wohl ein Unterschied, ob jemand schwanger ist, oder sich mit Corona angesteckt ist
(Corona ist übertragbar, Schwangerschaft im Allgemeinen nicht)

03.09.2021

Natürlich kann Sicherheit und Gesundheit auch ohne Auskunftspflicht gewährleistet werden. Man muß dann eben vom "worst case" ausgehen, dann ist man auf der sicheren Seite.