
3G-Regel in Kino, Fitness und Gastro: Wie wollen Betreiber das überprüfen?

Plus Wer Fitnessstudios, Kinos und Innengastronomie besucht, muss je nach Inzidenz nach der 3G-Regel überprüft werden. Bei den Betreibern sorgt das für mehr Aufwand.

In Augsburg liegt die Sieben-Tage-Inzidenz laut den aktuellen Berechnungen des Gesundheitsamtes der Stadt bei 34,4 (Stand 11. August). Kein Wunder, dass sich Jürgen Windisch, Geschäftsführer der Trendyone Fitnessstudios in Augsburg und Ulm, bereits Gedanken um die Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz macht. Fitnessstudios fallen nämlich unter die sogenannte 3G-Regel: Spätestens ab dem 23. August muss jeder Besucher und jede Besucherin genesen, geimpft oder negativ getestet sein - sofern die Sieben-Tages-Inzidenz stabil über 35 liegt. Das gilt ebenfalls in Kliniken, Pflegeheimen, Friseuren, Hotels und in Innenräumen etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag entschieden.
Fitnessstudio-Betreiber Windisch sieht die neuen Vorgaben grundsätzlich positiv. Hauptsache nicht schon wieder einen Lockdown, ist seine Devise. Im Fitnessstudio in Ulm musste sein Team bereits testen, was auch der Filiale in Augsburg blühen könnte. In Baden-Württemberg galt im Juni bei der Wiedereröffnung noch eine Testpflicht. Das habe jedoch gut funktioniert, sei natürlich mit einem Mehraufwand verbunden gewesen und manche Besucher hätten das Studio unverrichteter Dinge wieder verlassen, berichtet Windisch, der erklärt, wie die 3G-Regel künftig wieder umgesetzt werden könnte: Zunächst ist das Kundenkonto gesperrt. Erst nach der Überprüfung durch das Personal wird es wieder freigeschaltet. In den Kundendaten ist der Nachweis dann vermerkt und beim nächsten Besuch können Genesene und Geimpfte das Drehkreuz direkt passieren. Getestete müssen bei jedem Besuch ihren Nachweis vorzeigen. Windischs Fazit: Alles machbar.
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Die Diskussion ist geschlossen.
3G Regel gilt in Österreich schon seit Längerem. Wer keinen Nachweis digital oder ausgedruckt vorweisen kann, wird nicht bedient bzw nicht herein gelassen. Dafür ist in der Gastronomie usw die Maskenpflicht entfallen; insb im Sommer. Eine Wohltat für Gäste und Bedienstete. Dafür läßt man sich gern impfen und hat danach seine Ruhe. Es ist dann doch die freie Entscheidung jedes Einzelnen, ob sich jemand nicht impfen lassen will, dann muss er eben im Zweifelsfall draußen bleiben.
So ist es! Funktioniert super in Österreich!