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  3. Dieselskandal: Der Richter im Stadler-Prozess ist ein Phantom

Dieselskandal
29.09.2020

Der Richter im Stadler-Prozess ist ein Phantom

Richter Stefan Weickert stand bisher nicht im Rampenlicht. Von dem Juristen gibt es nicht einmal ein aktuelles Foto.
Foto: Burdun, Stock Adobe (Symbolbild)

Plus Stefan Weickert ist ein unerfahrener Wirtschaftsstrafrichter. Nun sitzt er Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und seinen hochbezahlten Anwälten gegenüber. Kann das gut gehen?

Man muss es deutlich schreiben: Im Wirtschaftsstrafrecht ist Stefan Weickert ein Neuling. Er hat zwar viel Erfahrung als Richter, doch bisher vorwiegend in Zivilkammern und zuletzt als Vorsitzender einer Strafkammer mit Schwerpunkt Drogendelikte. Wenn also am Mittwochmorgen mit dem Audi-Prozess um die Diesel-Affäre ein riesiger Wirtschaftsstrafprozess beginnt, sitzt ein unerfahrener Wirtschaftsstrafrichter einer Phalanx von hoch spezialisierten und hoch bezahlten Wirtschaftsstrafverteidigern gegenüber. Wird das gut gehen?

Außerhalb von Justizkreisen und außerhalb Münchens ist Weickert, 54, ein unbeschriebenes Blatt. In den vergangenen beiden Jahren verhandelte er am Landgericht München II vor allem gegen Dealer, ab und zu auch gegen einen Messerstecher oder Steuerhinterzieher. Erst seit Anfang des Jahres ist er Vorsitzender der großen Wirtschaftsstrafkammer. Es gibt nicht einmal ein aktuelles Foto von ihm auf dem üblichen Markt.

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Die Diskussion ist geschlossen.

30.09.2020

"Über Weickerts Privatleben ist gar nichts bekannt"...? Was hätte denn sein Privatleben mit der Sache zu tun?

30.09.2020

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........und was Sie dann so zu dem "Porträt" des Richters
beitragen, scheint mir von dem von Ihnen angesprochenen
"üblichen Markt" (wohl Hörensagen - hört man, gilt, soll)
zu stammen, auf dem es "nicht einmal ein aktuelles Foto
gibt" (!!) Und auch das Privatleben gibt nichts her ("gar nichts
bekannt")....................
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29.09.2020

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Herr Sabinsky-Wolf,

ich (nicht " man", wie Sie schreiben) muss es deutlich schreiben:

Einen Richter vor Beginn einer Verhandlung einleitend so, wie ich es empfinde,
infrage zu stellen, ist nach meiner Meinung eine journalistische Unverschämtheit.

Verbrämen Sie dies bloß nicht mit journalistischer Freiheit o.ä. .........
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30.09.2020

Dem schließe ich mich an. Zudem hat das Privatleben eines Richters nichts in der Presse zu suchen.